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Die Entscheidung über die Versagung der Einschreibung nach Nummer 3
ist allen anderen Hochschulen in der Bundesrepublik Deutschland mitzuhellen.
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Aufhebung der Einschreibung
(1) Die Einschreibung ist auf Antrag der Studentin oder des Studenten aufzuheben.
(2) Die Einschreibung ist zurückzunehmen, wenn sie durch Zwang, arglistige
Täuschung oder Bestechung herbeigeführt wurde oder nach 8 71
Abs. 1 und 2 hätte versagt werden müssen. Die Einschreibung ist zu widerrufen,
wenn Gründe nach 8 71 Abs. 1 Nr. 4 nachträglich eintreten oder die
Einschreibung auf einer rechtswidrigen Vergabe des Studienplatzes beruht
und der Zulassungsbescheid deshalb zurückgenommen worden ist. Die
Einschreibung kann widerrufen werden, wenn die Studentin oder der
Student sich nicht nach $ 70 Abs. 5 zurückmeldet; 8 71 Abs. 2 gilt entsprechend.
(3) Die Einschreibung kann ferner widerrufen werden, wenn eine Studentin
der ein Student durch Anwendung von Gewalt, durch Aufforderung zur
Gewalt oder durch Bedrohung mit Gewalt
1. den bestimmungsgemäßen Betrieb einer Einrichtung der Hochschule
für Musik und Theater, die Tätigkeit eines Organs der Hochschule oder
die Durchführung einer Veranstaltung der Hochschule behindert oder
2. ein Mitglied der Hochschule von der Ausübung seiner Rechte und
Pflichten abhält oder abzuhalten versucht.
Gleiches gilt, wenn eine Studentin oder ein Student an den in Satz 1 genannten
Handlungen teilnimmt oder wiederholt Anordnungen zuwiderhandelt,
die gegen sie oder ihn von der Hochschule wegen Verletzung ihrer
oder seiner Pflichten nach & 17 Abs. 1 getroffen worden sind. Mit dem
Widerruf ist je nach Schwere des Falles eine Frist bis zur Dauer von zwei
Jahren festzusetzen, innerhalb derer eine erneute Einschreibung an der
Hochschule ausgeschlossen ist.
4) In weniger schweren Fällen ist der Widerruf der Einschreibung nach
Absatz 3 nur zulässig, wenn dieser vorher angedroht worden ist; einer
Androhung bedarf es nicht, wenn der durch sie verfolgte Zweck nicht oder
licht mehr erreicht werden kann. Eine Androhung ist nur einmal zulässig.
(5) Die Rücknahme sowie der Widerruf der Einschreibung und deren Androhung
sind schriftlich zu begründen und mit einer Rechtsmittelbelehrung
ZU versehen.