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rechtsfähigen Forschungs-, Bildungs- oder Kultureinrichtung kann ein gemeinsames
Berufungsverfahren vorgesehen werden. Das Nähere regelt
die Grundordnung.
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Berufungen
(1) Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft beruft die Professorinnen
und Professoren. Es kann eine Berufung abweichend von der
Reihenfolge des Vorschlags der Hochschule vornehmen oder innerhalb
einer angemessenen Frist einen neuen Vorschlag anfordern. Die Berufung
einer von der Hochschule nicht vorgeschlagenen Person kann nach Anhörung
der Hochschule erfolgen, wenn innerhalb der festgelegten Fristen
kein Vorschlag unterbreitet worden ist oder in einem zweiten Vorschlag
keine geeigneten Personen benannt sind, deren Qualifikation den Anforderungen
der Stelle entspricht.
(2) Die Bewerberin oder der Bewerber hat kein Recht auf Einsicht in die
Akten des Berufungsverfahrens, soweit sie Gutachten über die fachliche
Eignung enthalten oder wiedergeben.
(3) Bei Berufungen dürfen Zusagen über die Ausstattung des vorgesehenen
Aufgabenbereichs nur befristet im Rahmen bereitstehender Haushaltsmitte!
erteilt werden. Die Frist soll fünf Jahre nicht überschreiten.
(4) Bis zur Besetzung einer Stelle für eine Professorin oder einen Professor
kann die Rektorin oder der Rektor auf Vorschlag des zuständigen
Fachbereichs übergangsweise eine Vertreterin oder einen Vertreter, die
oder der die Einstellungsvoraussetzungen erfüllt, mit der Wahrnehmung
der Aufgaben aus der Stelle beauftragen. Die Beauftragung ist dem Ministerium
für Bildung, Kultur und Wissenschaft anzuzeigen.
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Freistellung
(1) Die Rektorin oder der Rektor kann Professorinnen oder Professoren
Nach Stellungnahme der Fachbereichsleitung für Forschungs- und künstlerische
Entwicklungsvorhaben sowie zur Erweiterung des Repertoires
oder zur Gewinnung und Erhaltung berufspraktischer Erfahrungen unter
Belassung der Bezüge von ihren sonstigen Dienstaufgaben freistellen,
wenn die ordnungsgemäße Vertretung des Fachs in Lehre und Studium
während dieser Zeit gewährleistet ist, ohne dass zusätzliche Mittel bereitgestellt
werden müssen. Die Freistellung kann in der Regel nur für ein