Full text : 1999 (0043)

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der Rektorin oder des Rektors. Sie oder er unterstützt die Rektorin oder
den Rektor und die Prorektorin oder den Prorektor bei der Erledigung ihrer
oder seiner Aufgaben und ist Beauftragte oder Beauftragter für den Haushalt.


(2) Die Organe der Hochschule für Musik und Theater und ihre Gliederungen
 haben der Verwaltungsleiterin oder dem Verwaitungsleiter in deren
oder dessen Zuständigkeitsbereich Auskunft zu erteilen. Die Verwaltungsleiterin
 oder der Verwaltungsleiter ist zu den Sitzungen des erweiterten
Senats und des Senats unter Angabe der Tagesordnung einzuladen. Sie
oder er hat das Recht, dort jederzeit das Wort zu ergreifen.

(3) Die Verwaltungsleiterin oder der Verwaltungsleiter wird im Benehmen
mit dem Senat und der Rektorin oder dem Rektor von der Ministerin oder
vom Minister für Bildung, Kultur und Wissenschaft bestellt. Die Verwaltungsleiterin
 oder der Verwaltungsleiter kann kein Wahlamt in der Hochschule
 für Musik und Theater wahrnehmen. Die Verwaltungsleiterin kann
nicht zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden.

2. Abschnitt
Fachbereiche, Studienbereiche und Besondere Gliederungen

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Gliederung in Fachbereiche und Studienbereiche

(1) Die Hochschule für Musik und Theater gliedert sich in Fachbereiche
und Studienbereiche. Die Errichtung, Änderung und Aufhebung von
Fachbereichen und Studienbereichen regelt der Senat durch eine Ordnung
im Benehmen mit dem Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft.

(2) Die Fachbereiche sind die organisatorischen Grundeinheiten für Lehre,
Forschung und künstlerische Entwicklungsvorhaben an der Hochschule
für Musik und Theater, In einem Fachbereich sollen verwandte oder fachlich
 benachbarte Fächer zusammengefasst werden. Er muss nach Größe
und Zusammensetzung gewährleisten, dass er die ihm obliegenden Aufgaben
 angemessen erfüllen kann. Organe des Fachbereichs sind der
Fachbereichsrat und die oder der Fachbereichsvorsitzende.

(3) Den Studienbereichen obliegt die Planung und Sicherstellung eines
abgestimmten Lehrangebots für Studiengänge, die Fächer aus mehreren
Fachbereichen einbeziehen.
            
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