Seminar, P = Praktikum; die jeweils hinter einem solchen Kürzel stehende
Zahl gibt die Anzahl der Semesterwochenstunden an):
Fünftes Fachsemester:
1. Stammvorlesung Theoretische Informatik, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
2. Stammvorlesung Praktische Informatik, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
3. Fortgeschrittenenpraktikum, P6, 18 Leistungspunkte
Sechstes Fachsemester:
1. Stammvorlesung Theoretische Informatik, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
2. Stammvorlesung Praktische Informatik, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
3. Seminar, S3, 9 Leistungspunkte
Siebtes Fachsemester:
1. Spezialisierungs- und Vertiefungsvorlesung, V2 Ü2, 6 Leistungspunkte
2. Beginn der Diplomarbeit
Achtes Fachsemester:
1. Spezialisierungs- und Vertiefungsvorlesung, V2 Ü2, 6 Leistungspunkte
2. Fortsetzung der Diplomarbeit
Neuntes Fachsemester:
Spezialisierungs- und Vertiefungsvorlesung, V2 Ü2, 6 Leistungspunkte
2. Abschluss der Diplomarbeit
1.
Die darüber hinaus notwendigen Lehrveranstaltungen des Nebenfachs
sollen geeignet über die Semester des Hauptstudiums verteilt werden.
IV. Schluss- und Übergangsbestimmungen
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Inkrafttreten
(1) Diese Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik tritt am
Tage nach ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen des Saar-‚andes
in Kraft. Sie ist verbindlich für alle Studierenden, weiche nach die-Sem
Zeitpunkt mit dem Studium der Informatik beainnen.