Full text : 1999 (0043)

327 —

Studienordnung für den Diplomstudiengang Informatik
Vom 14. April 1999

Die Universität des Saarlandes hat auf Grund des 8 85* des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom 8. März
1989 (Amtsbil. S. 609), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1371 zur
Durchführung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vom 24.
April 1996 (Amtsbl. S. 623), folgende Studienordnung des Diplomstudienganges
 Informatik erlassen, die hiermit verkündet wird:

|. Allgemeine Bestimmungen

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Ziel und Gliederung des Studiums

(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums der
Informatik auf der Grundlage der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang
 Informatik.
(2) Das Studium gliedert sich in zwei Studienabschnitte, das Grundstudium
und das Hauptstudium. Der erste Abschnitt wird mit der Diplomvorprüfung
abgeschlossen, der zweite mit der Diplomprüfung. Die Diplomprüfung bildet
 den berufsqualifizierenden Abschluss des Studiums.

(3) Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen, die jeweils ein Semester
 dauern und den Kategorien Vorlesungen mit Übungen, Proseminare,
 Seminare oder Praktika zugeordnet sind, sowie die Diplomarbeit.
Jede Lehrveranstaltung hat ein in Leistungspunkten („Credit Points”) angegebenes
 Gewicht, das den Umfang der Lehrveranstaltung wiedergibt, und
schließt mit einer — zumeist benoteten — Leistungskontrolle ab. Bestandene
 Leistungskontrollen sind studienbegleitende Prüfungsleistungen, aus
denen sich die Diplomvorprüfung und Diplomprüfung zusammensetzen.

(4) Leitziele dieser Studienorganisation sind

eine feine Modularität der Leistungskontrolle unter Beibehaltung flexibler
 Studiengestaltungsmöglichkeiten für die Studierenden,
eine Beschleunigung der Studienzeit durch kontinuierliche, d.h. studienbegleitende,
 benotete Leistungskontrollen und
eine Vereinfachung des Imports und Exports von Studien- und Prüfungsleistungen
 mit anderen Universitäten im Rahmen des European
Credit Transfer Systems (ECTS) sowie mit außereuropäischen Universitäten
 und damit die Förderung der Mobilität von Studierenden,
            
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