518
H. Erster Studienabschnitt (Grundstudium), Diplomvorprüfung
8 10
Anforderungen des Grundstudiums,
Prüfungsleistungen für die Diplomvorprüfung
(1) Das Grundstudium umfasst Lehrveranstaltungen der folgenden Kategorien:
Vorlesungen mit Übungen aus dem Bereich der Informatik,
Vorlesungen mit Übungen aus den Grundiagenfächern der Informatik,
insbesondere der Mathematik,
Praktika,
Proseminare sowie
Lehrveranstaltungen des -Nebenfachs, die von den Lehrveranstaltungen
der anderen Kategorien verschieden sind.
(2) Die Diplomvorprüfung besteht aus studienbegleitenden Prüfungsleistungen
mit einem Gesamtumfang von 118 Leistungspunkten, von denen
mindestens 66 benotet sein müssen. Dabei sind in den unter Absatz 1
genannten Kategorien die folgenden Mindestanzahlen an Leistungspunkten
zu erwerben:
45 Punkte aus der Kategorie der Vorlesungen mit Übungen der
Informatik, von denen 45 Punkte benotet sein müssen.
18 Punkte aus der Kategorie der Vorlesungen mit Übungen der
Grundlagenfächer, davon 9 Punkte aus den Lehrveranstaltungen
Analysis 1 oder Analysis 2 sowie 9 Punkte aus den Lehrveranstaltungen
Lineare Algebra 1 oder Lineare Algebra 2.
28 Punkte aus der Kateqaorie der Praktika.
9 Punkte aus der Kateaorie der Proseminare.
18 bis 28 Punkte aus der Kategorie der Lehrveranstaltungen des
Nebenfachs, je nach Wahl des Nebenfachs, von denen mindestens 12
Punkte benotet sein müssen, und zwar:
a) 22 Punkte, von denen 12 Punkte benotet sein müssen, falls das
Nebenfach Computerlinguistik ist,
b) 26 Punkte, von denen mindestens 18 Punkte benotet sein müssen.
falls das Nebenfach Elektrotechnik ist,
c) 20 Punkte, von denen 20 Punkte benotet sein müssen, falls das
Nebenfach Konstruktions- und Fertigungstechnik ist,
d) 18 Punkte, von denen 18 Punkte benotet sein müssen. falls das
Nebenfach Mathematik ist,