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Lehrveranstaltungen sowie die Diplomarbeit mit einem Gesamtumfang von
mindestens 149 Leistungspunkten. Dabei sind spezifische Mindestpunktzahlen
in verschiedenen Lehrveranstaltungskategorien vorgeschrieben.
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Regelstudienzeit
(1) Die Regelstudienzeit bis zum Abschluss der Diplomprüfung beträgt
neun Semester.
(2) Die Prüfungsordnung und die entsprechende Studienordnung sind so
konzipiert, dass die Diplomprüfung innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen
werden kann.
(3) Die Diplomvorprüfung sollte nach vier Semestern abgeschlossen sein.
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Prüfungsausschuss
(1) Für die Wahrnehmung der durch diese Ordnung zugewiesenen Aufgaben
wird ein Prüfungsausschuss gebildet, dem die folgenden, vom
Fachbereichsrat? des Fachbereichs Informatik jeweils für zwei Jahre zu
wählenden Mitglieder angehören:
1. drei Professoren/Professorinnen,
2. ein akademischer Mitarbeiter/eine akademische Mitarbeiterin, der/die
hauptberuflich im Fachbereich Informatik tätig ist, sowie
ein Student/eine Studentin, der/die die Diplomvorprüfung bereits abgelegt
hat.
Der Student/die Studentin hat in Angelegenheiten, die das Hauptstudium
und die Diplomprüfung betreffen, nur beratende Funktion. Für jedes Mitglied
ist ein Stellvertreter/eine Stellvertreterin zu wählen.
(2) Der Fachbereichsrat des Fachbereichs Informatik wählt aus den Mitgliedern
nach Absatz 1 Nr. 1 den Vorsitzenden/die Vorsitzende des Prüfungsausschusses
und dessen/deren Stellvertreter/Stellvertreterin. Der/die
Vorsitzende und mindestens zwei weitere Mitglieder müssen dem Fachbereich
Informatik anaehören.
(3) Der Prüfungsausschuss ist beschlussfähig, wenn seine Mitglieder ord-Nungsgemäß
geladen sind und die Mehrheit der stimmberechtigten -Mitglieder
anwesend ist. Er entscheidet mit Stimmenmehrheit der anwesenden
stimmberechtigten Mitalieder.