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sen. Gegebenenfalls kann eine Überprüfung juristischer Kenntnisse gefordert
werden.
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Die Lehrveranstaltungen des Studiengangs werden in der Regel in deutscher
Sprache abgehalten. Sie können in einer anderen Sprache der
Europäischen Union angeboten werden.
)
ee
Der Studiengang umfaßt ein Wintersemester und ein Sommersemester.
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(1) Das Studienprogramm gliedert sich in Grundkurse (wenigstens 16 Semesterwochenstunden
jährlich), Wahlkurse (wenigstens 12 Semesterwochenstunden
jährlich) und ein Seminar (wenigstens 2 Semesterwochenstunden).
Dabei entspricht eine Semesterwochenstunde einem Leistungspunkt. In
Ausnahmefällen kann die Anzahl der Leistungspunkte von der Anzahl der
Semesterwochenstunden abweichen. Darauf wird gegebenenfalls bei Bekanntgabe
des Studienprogrammes hingewiesen.
(2) Die Grundkurse erstrecken sich auf:
a) Institutionelles Europarecht
b) Materielles Europarecht
c) Europäische und internationale Wirtschaft
d) Geschichte und Politik der europäischen Integration
(3) Die Wahlkurse erstrecken sich insbesondere auf:
a) Internationales Recht
b) Europäisches Wirtschafts-, Steuer- und Verfahrensrecht
c) Politiken der Europäischen Union
d) Rechtsvergleichung und Rechtsangleichung.
©) Das Seminar erstreckt sich auf die in Absatz 2 und 3 genannten Gejeta-
Die Leitung des Europa-Instituts kann im Rahmen des Aufbaustudiengangs
„Europäische Integration“ besondere Schwerpunktbereiche, die aus
Veranstaltungen aemäß Absatz 1 bestehen. für