303 —
8 12
Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die das Studium
im Wintersemester 1999/00 aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt finden
grundsätzlich keine mündlichen Magisterprüfungen mehr statt. Studierende,
die ihr Studium vor dem Wintersemester 1999/00 aufgenommen
haben, können jedoch — auf Antrag —- den Grad des „Magister des Europarechts“
(Master of European Law) bis zum Ende des Wintersemesters
2000/01 nach altem Recht erwerben.
Saarbrücken, 8. Oktober 1999
Der Universitätspräsident
(Univ.-Prof, Dr. Jur. Günther Hönn)