Full text : 1999 (0043)

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Inkrafttreten

Diese Ordnung tritt mit ihrer Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft. Sie gilt erstmals für Studierende, die das Studium
im Wintersemester 1999/00 aufnehmen. Ab diesem Zeitpunkt finden
grundsätzlich keine mündlichen Magisterprüfungen mehr statt. Studierende,
 die ihr Studium vor dem Wintersemester 1999/00 aufgenommen
haben, können jedoch — auf Antrag —- den Grad des „Magister des Europarechts“
 (Master of European Law) bis zum Ende des Wintersemesters
2000/01 nach altem Recht erwerben.

Saarbrücken, 8. Oktober 1999

Der Universitätspräsident
(Univ.-Prof, Dr. Jur. Günther Hönn)
            
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