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|. scheinpflichtige Veranstaltungen (Praktische Übungen, Kurse und
Seminare), deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch laut ÄAppO
zur jeweiligen Prüfung nachzuweisen ist.
2. Pflichtvorlesungen, die scheinpflichtige Veranstaltungen vorbereiten
oder begleiten. Diese müssen als solche gekennzeichnet sein.
3. Vorlesungen, die scheinpflichtige Veranstaltungen vorbereiten oder begleiten.
4. sonstige Veranstaltungen zur Vertiefung und Ergänzung des Lehrstoffes.
(2) Die Einschreibung zu einer Unterrichtsveranstaltung und deren Ablauf
werden in einer Veranstaltungsordnung geregelt. Diese soll eine Woche
vor Ende der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters, muß jedoch
Spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn in geeigneter Form bekanntgegeben
werden. Veranstaltungsordnungen werden vom zuständigen
Fachbereichsrat beschlossen.
(3) Der zuständige Fachbereichsrat koordiniert die Lehrinhalte und regelt
die Leistungsanforderungen.
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Umfang der scheinpflichtigen Veranstaltungen und
Pflichtvorlesungen
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1) Die scheinpflichtigen Veranstaltungen und Pf ,
deren zeitlicher Umfang werden in der Anlage zu dieser Studienordnung
aufgeführt.
(2) Der zuständige Fachbereichsrat kann im Rahmen der ÄAppO Ändeungen
dieser Anlage beschließen.
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Die Zulassung zu scheinpflichtigen Veranstaltungen (Praktische Übung,
Kursus oder Seminar) wird in Veranstaltungsordnungen (8 3 Abs. 2) gere-7elt.
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Voraussetzungen für die Scheinvergabe
(1) Die Erteilung einer Bescheinigung setzt die regelmäßige und erfolgreiche
Teilnahme an der Veranstaltung (Praktische Übung, Kursus oder
Seminar: s. 8 3 Abs. 1} voraus.