Full text : 1999 (0043)

21 —

|. scheinpflichtige Veranstaltungen (Praktische Übungen, Kurse und
Seminare), deren regelmäßiger und erfolgreicher Besuch laut ÄAppO
zur jeweiligen Prüfung nachzuweisen ist.

2. Pflichtvorlesungen, die scheinpflichtige Veranstaltungen vorbereiten
oder begleiten. Diese müssen als solche gekennzeichnet sein.

3. Vorlesungen, die scheinpflichtige Veranstaltungen vorbereiten oder begleiten.


4. sonstige Veranstaltungen zur Vertiefung und Ergänzung des Lehrstoffes.


(2) Die Einschreibung zu einer Unterrichtsveranstaltung und deren Ablauf
werden in einer Veranstaltungsordnung geregelt. Diese soll eine Woche
vor Ende der Vorlesungszeit des vorausgehenden Semesters, muß jedoch
Spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn in geeigneter Form bekanntgegeben
 werden. Veranstaltungsordnungen werden vom zuständigen
 Fachbereichsrat beschlossen.

(3) Der zuständige Fachbereichsrat koordiniert die Lehrinhalte und regelt
die Leistungsanforderungen.

. 84
Umfang der scheinpflichtigen Veranstaltungen und
Pflichtvorlesungen

i inpflichti flichtvorlesungen und
1) Die scheinpflichtigen Veranstaltungen und Pf ,
deren zeitlicher Umfang werden in der Anlage zu dieser Studienordnung
aufgeführt.

(2) Der zuständige Fachbereichsrat kann im Rahmen der ÄAppO Ändeungen
 dieser Anlage beschließen.

Zulas
sung z
u scheinpflichti on
tigen Unterri
richtsve
ranstalt
ungen

Die Zulassung zu scheinpflichtigen Veranstaltungen (Praktische Übung,
Kursus oder Seminar) wird in Veranstaltungsordnungen (8 3 Abs. 2) gere-7elt.


86
Voraussetzungen für die Scheinvergabe

(1) Die Erteilung einer Bescheinigung setzt die regelmäßige und erfolgreiche
 Teilnahme an der Veranstaltung (Praktische Übung, Kursus oder
Seminar: s. 8 3 Abs. 1} voraus.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.