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(3) Die für die Vergabe der Übungs- und Praktikumsscheine im Einzelnen
zu erbringenden Studienleistungen werden zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltungen
bekannt gegeben.
Il. Zweiter Studienabschnitt
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Studienschwerpunkt
(1) Das Studium der Biologie ist vom fünften Fachsemester an auf den
Schwerpunkt Humanbiologie und Molekularbiologie ausgerichtet und
umfasst (in alphabetischer Reihung) folgende Fächer:
1. Biochemie,
2. Biophysik,
3. Entwicklungsbiologie,
4. Genetik,
5. Humangenetik,
6. Mikrobiologie,
7. Molekularbiologie,
8. Pharmakologie und Toxikologie,
9. Physiologie,
10. Strukturbiologie,
11. Virologie und Immunologie,
12. Zellbiologie.
Von den unter Absatz 1 genannten Fächern sind im Schwerpunkt Humanbiologie
und Molekularbiologie ein Hauptfach und zwei Nebenfächetr
(Erstes und Zweites Nebenfach) zu wählen.
(2) Als Erstes und Zweites Nebenfach können die in Absatz 1 genannten,
vom jeweiligen Hauptfach abweichenden Fächer gewählt werden.
(3) Über die Anerkennung bzw. Zulassung anderer Nebenfächer entscheidet
im Einzelfall der Prüfungsausschuss.
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Lehrveranstaltungen im Hauptstudium
(1) Der zweite Studienabschnitt umfasst Lehrveranstaltungen in Form von
Vorlesungen (V), Seminaren (S) und Praktika (P) im Gesamtumfang von
103 Semesterwochenstunden (SWS).