Full text : 1999 (0043)

292

12. Anorganische und Allgemeine Chemie:
13. Organische Chemie:
14. Physik:
15. Mathematik/Statistik:

5V4P
4V,4P
4V4P
220

83
Studienleistungen im Grundstudium

(1) Nach der Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang Biologie mit
dem Schwerpunkt Humanbiologie und Molekularbiologie sind im ersten
Studienabschnitt folgende Nachweise (Scheine) über Studienleistungen zu
erbringen:

1. Übungen zu „Baupläne der Organismen“ (Lehrinhalte der Allgemeinen
Biologie — Zoologie, Botanik),
2. Übungen zur „Systematik der Organismen“ mit zwei ganztägigen Exkursionen
 (Lehrinhalte der Allgemeinen Biologie: Zoologie, Botanik),
3. Grundpraktikum „Physiologie“,
4. Grundpraktikum „Mikrobiologie“
5. Grundpraktikum „Genetik“,
6. Grundpraktikum „Zellbiologie“,
7. Grundpraktikum „Molekularbiologie“,
8. Grundpraktikum „Histologie“,
9. Grundpraktikum „Biochemie“.
10, Grundpraktikum „Embryologie/Entwicklungsbiologie“,
11. Übungen zur „Tierversuchskunde“,
12. Grundpraktikum „Biophysik“
13. Grundpraktikum „Anorganische Chemie"
14. Grundpraktikum „Organische Chemie“,
15. Grundpraktikum „Physik“,
16. Übungen zur „Mathematik/Statistik für Biologen“.

(2) Die Erteilung der Nachweise gemäß Absatz 1 setzt voraus, dass in den
betreffenden Lehrveranstaltungen mindestens ausreichende schriftliche
und/oder mündliche, in einem Praktikum zusätzlich auch praktische
Leistungen erbracht worden sind. Die Erteilung der Nachweise nach
Absatz 1 (13-16) setzt voraus, dass in den betreffenden Lehrveranstaltungen
 mindestens ausreichende schriftliche Leistungen (Klausurarbeiten)
erbracht worden sind, die unter prüfungsmäßigen Bedingungen durchgeführt
 werden.
            
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