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(3) Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des
Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 211
Semesterwochenstunden.
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Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung
(1) Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung setzt Nachweise (Scheine) über
folgende Studienleistungen voraus:
1. Übungen zur „Systematik der Organismen“ mit zwei eintägigen
Exkursionen (Lehrinhalte der Allgemeinen Biologie),
2. Übungen zu „Baupläne der Organismen“ (Lehrinhalte der Allgemeinen
Biologie),
3. Grundpraktikum „Zellbiologie“,
4. Grundpraktikum „Biochemie“,
5. Grundpraktikum „Genetik“,
6. Grundpraktikum „Physiologie“,
7. Grundpraktikum „Mikrobiologie“,
8. Grundpraktikum „Molekularbiologie“,
9. Grundpraktikum „Biophysik“,
10. Grundpraktikum „Entwicklungsbiologie“
11. Grundpraktikum „Histologie“,
12. Übungen zu „Tierversuchskunde“.
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Die Ablegung der letzten Fachprüfung über die ! }
halte des ersten Studienabschnittes setzt voraus, dass die Fachprüfungen
zu den nicht-biologischen Lehrinhalten des ersten Studienabschnittes
bestanden sind.
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Gegenstand, Art und Umfang der Diplom-Vorprüfung
(1) Gegenstand der Fachprüfungen sind die Stoffgebiete der den Prüfungsfächern
nach Maßgabe der Studienordnung zugeordneten Lehrveranstaltungen.
(2) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus vier Fachprüfungen über nicht-biologische
Lehrinhalte des ersten Studienabschnittes nach Maßgabe von
Absatz 3 sowie aus vier Fachprüfungen über biologische Lehrinhalte des
ersten Studienabschnittes.