Full text : 1999 (0043)

237

(3) Der zeitliche Gesamtumfang der für den erfolgreichen Abschluss des
Studiums erforderlichen Lehrveranstaltungen beträgt höchstens 211
Semesterwochenstunden.

8 23
Fachliche Voraussetzungen für die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung


(1) Die Zulassung zur Diplom-Vorprüfung setzt Nachweise (Scheine) über
folgende Studienleistungen voraus:

1. Übungen zur „Systematik der Organismen“ mit zwei eintägigen
Exkursionen (Lehrinhalte der Allgemeinen Biologie),
2. Übungen zu „Baupläne der Organismen“ (Lehrinhalte der Allgemeinen
Biologie),
3. Grundpraktikum „Zellbiologie“,
4. Grundpraktikum „Biochemie“,
5. Grundpraktikum „Genetik“,
6. Grundpraktikum „Physiologie“,
7. Grundpraktikum „Mikrobiologie“,
8. Grundpraktikum „Molekularbiologie“,
9. Grundpraktikum „Biophysik“,
10. Grundpraktikum „Entwicklungsbiologie“
11. Grundpraktikum „Histologie“,
12. Übungen zu „Tierversuchskunde“.

i ü ü je biologischen Lehrin-(2)
 Die Ablegung der letzten Fachprüfung über die ! }
halte des ersten Studienabschnittes setzt voraus, dass die Fachprüfungen
zu den nicht-biologischen Lehrinhalten des ersten Studienabschnittes
bestanden sind.

8 24
Gegenstand, Art und Umfang der Diplom-Vorprüfung

(1) Gegenstand der Fachprüfungen sind die Stoffgebiete der den Prüfungsfächern
 nach Maßgabe der Studienordnung zugeordneten Lehrveranstaltungen.


(2) Die Diplom-Vorprüfung besteht aus vier Fachprüfungen über nicht-biologische
 Lehrinhalte des ersten Studienabschnittes nach Maßgabe von
Absatz 3 sowie aus vier Fachprüfungen über biologische Lehrinhalte des
ersten Studienabschnittes.
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.