Full text : 1999 (0043)

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Ss 2

Prüfungsaufbau

Die Diplom-Vorprüfung besteht aus Fachprüfungen, die Diplomprüfung
aus Fachprüfungen und der Diplomarbeit. Fachprüfungen setzen sich aus
einer oder mehreren Prüfungsleistungen in einem Prüfungsfach oder in
einem  fachübergreifenden Prüfungsgebiet zusammen. Fachprüfungen
können studienbegleitend abgenommen werden.

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Fristen

(1) Die Fachprüfungen der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung sollen
 nach dem viersemestrigen Grundstudium bzw. nach dem viersemestrigen
 Hauptstudium abgelegt und nachgewiesen werden. Die Prüfungen
können auch vor Ablauf der festgesetzten Fristen abgelegt werden, sofern
die erforderlichen Prüfungsvorleistungen (8 4 Abs. 1 Nr. 3) nachgewiesen
sind.

(2) Die Studienordnung und das Lehrangebot stellen sicher, dass
Prüfungsvorleistungen und Fachprüfungen in den in der Prüfungsordnung
festgesetzten Zeiträumen abgelegt werden können.

(3) Die Inanspruchnahme der gesetzlichen Mutterschutzfristen und der
Fristen des Erziehungsurlaubs wird ermöglicht.

S 4

Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung kann nur ablegen, wer

1. das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife, einer einschlägigen fachgebundenen
 Hochschulreife oder ein durch Rechtsvorschrift oder von
der zuständigen staatlichen Stelle als gleichwertig anerkanntes Zeugnis
oder eine fachgebundene Studienberechtigung gemäß 8 82 Abs.5 UG
vorweist,
2. für den Diplomstudiengang an der Universität des Saarlandes eingeschrieben
 ist und
3. die im einzelnen bestimmten Studienleistungen, die den Fachprüfungen
vorgehen (Prüfungsvorleistungen), für die jeweiligen Fachprüfungen
erbracht hat.

(2) Verfahren für die Meldung zu den einzelnen Fachprüfungen:
            
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