2
8 19 Zeugnis und Diplomurkunde
820 Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
$ 21 Einsicht in die Prüfungsakten
2. Abschnitt: Fachspezifische Bestimmungen
8 22 Studiendauer, Studienaufbau und Stundenumfang
823 Fachliche Voraussetzungen für die Diplom-Vorprüfung
824 Gegenstand, Art und Umfang der Diplom-Vorprüfung
8 25 Fachliche Voraussetzungen für die Diplomprüfung
8 26 , Gegenstand, Art und Umfang der Diplomprüfung
827 Diplomgrad
8 28 Inkrafttreten, Übergangsbestimmungen
Präambel
Der von den Fachbereichen Biologie sowie Theoretische und Klinische
Medizin (künftig: Naturwissenschaftlich — Technische Fakultät III sowie
Medizinische Fakultät) gemeinsam getragene Studiengang Diplom-Biologie
mit dem Schwerpunkt Humanbiologie und Molekularbiologie beinhaltet
ein naturwissenschaftliches Studium im Grenzbereich zwischen Biologie
und Medizin, das in wesentlichen Teilen dem zukünftigen Anforderungsprofil
eines modernen Diplom-Biologen Rechnung trägt. Maßgebliche
Inhalte in Lehre und Forschung sind die Vermittlung eines breiten
theoretischen Wissens und einer vielseitigen Methodenkenntnis, die sich
am neusten Stand der Forschung orientieren und dadurch auch die
Akzeptanz des Studiengangs am Arbeitsmarkt erhöhen.
1. Abschnitt:
Allgemeine Bestimmungen
y
A
Regelstudienzeit
Die Regelstudienzeit umfasst das Grundstudium, das Hauptstudium und
die Prüfungen einschließlich der Diplomarbeit. Die Regelstudienzeit beträgt
zehn Semester.