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Prüfungsordnung
für den Diplom-Studiengang Biologie
mit Schwerpunkt Humanbiologie und Molekularbiologie
Vom 30. August 1999
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund von 8 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende
Ordnung für den Diplom-Studiengang Biologie mit Schwerpunkt
Humanbiologie und Molekularbiologie beschlossen, die nach Zustimmung
durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet
wird.
Inhaltsverzeichnis
Präambel
1. Abschnitt: Allgemeine Bestimmungen
8 1 Regelstudienzeit
8 2 Prüfungsaufbau
8 3 Fristen
4 Allgemeine Zulassungsvoraussetzungen
3 5 Arten der Prüfungsleistungen
8 6 Mündliche Prüfungsleistungen
8 7 Klausurarbeiten und sonstige schriftliche Arbeiten
8 8 Bewertung der Prüfungsleistungen, Bildung und Gewichtung der
Noten
8 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
8 10 Bestehen und Nichtbestehen
8 11 Freiversuch
8 12 Wiederholung der Fachprüfungen
8 13 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
8 14 Prüfungsausschuss ;
8 15 Prüferinnen oder Prüfer und Beisitzerinnen oder Beisitzer
8 16 Zweck und Durchführung der Diplom-Vorprüfung
$ 17 Zweck der Diplomprüfung -
8 18 Ausgabe, Abgabe, Bewertung und Wiederholung der Diplomarbeit