263 —
Der erfolgreiche Abschluss eines Ober-/Hauptseminars setzt die Erbringung
einer qualifizierten Leistung nach Satz 1 voraus, die als erfolgreich
abgeschlossene „Themenarbeit“ (&$ 11 der Prüfungsordnung) im
Hauptstudium gilt. Im selben Prüfungsfach darf eine nicht erfolgreich
abgeschlossene Themenarbeit nur ein einziges Mal wiederholt werden.
Über Ausnahmen entscheidet der Prüfungsausschuss.
5. Die interdisziplinäre Einführungsveraristaltung ist obligatorisch für
alle Studierenden im Grundstudium. Sie erstreckt sich über zwei aufeinanderfoigende
Semester und besteht aus fünf einzelnen Sektionen
im Wintersemester und vier einzelnen Sektionen im Sommersemester.
Jede Sektion umfasst zwölf Veranstaltungsstunden, verteilt auf drei aufeinanderfolgende
Wochen. Die einzelnen Sektionen werden von Vertretern/Vertreterinnen
verschiedener Fächer angeboten, die die theoretischen,
methodischen und praxisbezogenen Leistungen ihres Faches
für das Gesamtgebiet der historisch orientierten Kulturwissenschaften,
auch an Beispielen sektionsübergreifender Themen, behandeln. Die in
einem Semester angebotenen Sektionen stammen aus vier verschiedenen
Fächergruppen gemäß Anlage 1 der Prüfungsordnung. Die interdisziplinäre
Einführungsveranstaltung unterliegt keiner .Teilnahmebe-Sschränkung
und ist eine Lehrveranstaltung im Umfange von 8 SWS.
Die aktive Teilnahme eines/einer Studierenden (z.B. Kurzreferat, Kurzklausur,
Diskussionsbeiträge) wird diesem/dieser am Ende einer Sektion
von dem/der die Sektion Anbietenden unbenotet bescheinigt. Für
Studierende gilt die Veranstaltung als erfolgreich abgeschlossen, wenn
sie aus jeder Fächergruppe zwei Sektionsnachweise verschiedener
Fächer erhalten haben.
6. Interdisziplinäre Kolloquien werden von Vertretern/Vertreterinnen
verschiedener Fächer gemeinsam veranstaltet. In ihnen werden die
interdisziplinären Aspekte kulturwissenschaftlicher Fragestellungen
vertieft, Sie sind ausschließlich auf Studierende unmittelbar vor der
Examensphase ausgerichtet.
/. Kurse und sonstige Lehrveranstaltungen werden in einigen Fächern
angeboten und können Voraussetzung für die Teilnahme an bestimmten
weiterführenden Lehrveranstaltungen sein. In ihnen werden spezielle,
in der Regel fachspezifische Kenntnisse und Fertigkeiten vermittelt.
Solche Lehrveranstaltungen sind z.B. EDV-Kurse, Statistikkurse,
Archivkurse, Exkursionen, Geländearbeiten, praktische Bauaufnahmen,
Teilnahme an öffentlichen Veranstaltungen oder Besuche von
Einrichtungen mit Vor- und Nachbereitungen.