Full text : 1999 (0043)

261 -

tungen, die nicht ausdrücklich für einen der beiden Studienabschnitte vorgesehen
 sind — insbesondere Veranstaltungen gemäß 8 5 Abs. 4 Ziff. 3
und 4 — können die Studierenden wahlweise im Grund- oder Hauptstudium
teilnehmen.

N ff

Studienberatung

(1) Für die Studienfachberatung sind die Professoren/Professorinnen der
Fachbereiche 5 und 7 sowie ein von den Fachbereichsräten* mit dieser
Aufgabe betrautes Mitglied der Gruppe der hauptamtlich oder hauptberuflich
 in den Fachbereichen 5 und 7 tätigen akademischen Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen
 zuständig.

(2) Die Studienfachberatung soll die individuelle Studienplanung unterstützen.
 Sie ist von den Studierenden im ersten Semester und zu Beginn des
Hauptstudiums in Anspruch zu nehmen. Femer soll die Studienfachberatung
 bei fachlichen Studienproblemen und nach nicht bestandenen
Prüfungen in Anspruch genommen werden.

(3) Über Inhalte, Aufbau und Anforderungen des Studiums im allgemeinen
berät die allgemeine Studienberatung. Für persönliche Schwierigkeiten
steht die Psychologisch-Psychotherapeutische Beratungsstelle zur Verfügung.


(4) Den Studierenden wird bei Studienbeginn ein „Studienheft“ ausgehändigt,
 das alle für den Studiengang relevanten Ordnungen sowie Formularvordrucke
 enthält, in die von den Studierenden die für das jeweilige
Semester ausgewählten Lehrveranstaltungen einzutragen sind, die von
deren Leitern/Leiterinnen testiert werden. Das Studienheft enthält auch
Schematische Übersichten über den Ablauf des Studiums sowie Vordrucke,
 die die Studierenden über die zur Abschlussprüfung führenden
Schritte und die einzuhaltenden Fristen informieren. Der Prüfungsaus-Schuss
 erstellt auf Vorschlag der Fachvertreter/Fachvertreterinnen der einzelnen
 Prüfungsfächer rechtzeitig vor Semesterbeginn eine Synopse aller
für den Studiengang in Frage kommenden Lehrveranstaltungen, aus
denen die Studierenden die nach dem jeweiligen Stand ihres Studiums für
sie geeigneten Lehrveranstaltungen auswählen können.

88
Typen von Lehrveranstaltungen und Bescheinigung erbrachter
Leistungen

Lehrveranstaltungen werden in folgenden Formen angeboten:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.