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den müssen. Im Hauptstudium werden die Studierenden mit der Anwendung
der bereits erworbenen Kenntnisse an exemplarischen Fragestellungen
der historisch orientierten Kulturwissenschaften vertraut gemacht.
(3) Neben die je vier Prüfungsfächer im Grund- und Hauptstudium treten
als wesentliche Bestandteile des Studiums fächerübergreifende und — in
engerem Sinne — fachfremde Elemente. Diese gewährleisten die interdisziplinäre
Dimension der Ausbildung und die für kulturwissenschaftliches
Arbeiten generell notwendige überfachliche Breite des Wissensgrundstocks.
Darüber hinaus fördern sie durch das bewusste Streben nach fachlicher
Pluralität die Kompetenz, sich schnell mit Problemstellungen und
Inhalten aus den verschiedensten Fachgebieten unter kulturwissenschaftlichen
Aspekten auseinanderzusetzen.
(4) Die in Absatz 3 formulierten, sowohl für das Grund- als auch für das
Hauptstudium relevanten Zielsetzungen werden erreicht durch
1. eine interdisziplinäre Einführungsveranstaltung im Grundstudium,
2. interdisziplinäre Kolloquien im Hauptstudium,
3. die obligatorische Teilnahme an Lehrveranstaltungen in weiteren der in
Anlage 1 der Prüfungsordnung genannten Fächer des Fachbereichs 5
„Grundlagen- und Geschichtswissenschaften“ und des Fachbereichs 7
„Kunst- und Altertumswissenschaften“ sowie des Faches „Kulturgeographie“
(im folgenden als „Fachbereiche 5 und 7“3 bezeichnet), die in
dem jeweiligen Studienabschnitt nicht als Prüfungsfächer gewählt wurden
(Wahlfächer),
die obligatorische Teilnahme an Lehrveranstaltungen in einem der in
Anlage 2 der Prüfungsordnung genannten Fächer außerhalb der Fachbereiche
5 und 7 (Ergänzungsfächer).
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(5) Studienbegleitend sind zwei jeweils mindestens vierwöchige Berufspraktika
in einem für die historisch orientierten Kulturwissenschaften relevanten
Arbeitsfeld abzuleisten, die den Studierenden von dem/der Praktikumsbeauftragten
(& 5 Abs. 17 der Prüfungsordnung) vorab genehmigt
und nach Abschluss anerkannt werden müssen.
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Umfang des Studiums
Der’ Studienplan sieht für die Studierenden während des gesamten Studiums
die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von 140 Semesterwochenstunden
(SWS) vor, von denen jeweils etwa die Hälfte auf das
Grundstudium und auf das Hauptstudium entfallen. An Lehrveranstal-