Full text : 1999 (0043)

260 —

den müssen. Im Hauptstudium werden die Studierenden mit der Anwendung
 der bereits erworbenen Kenntnisse an exemplarischen Fragestellungen
 der historisch orientierten Kulturwissenschaften vertraut gemacht.

(3) Neben die je vier Prüfungsfächer im Grund- und Hauptstudium treten
als wesentliche Bestandteile des Studiums fächerübergreifende und — in
engerem Sinne — fachfremde Elemente. Diese gewährleisten die interdisziplinäre
 Dimension der Ausbildung und die für kulturwissenschaftliches
Arbeiten generell notwendige überfachliche Breite des Wissensgrundstocks.
 Darüber hinaus fördern sie durch das bewusste Streben nach fachlicher
 Pluralität die Kompetenz, sich schnell mit Problemstellungen und
Inhalten aus den verschiedensten Fachgebieten unter kulturwissenschaftlichen
 Aspekten auseinanderzusetzen.

(4) Die in Absatz 3 formulierten, sowohl für das Grund- als auch für das
Hauptstudium relevanten Zielsetzungen werden erreicht durch

1. eine interdisziplinäre Einführungsveranstaltung im Grundstudium,
2. interdisziplinäre Kolloquien im Hauptstudium,
3. die obligatorische Teilnahme an Lehrveranstaltungen in weiteren der in
Anlage 1 der Prüfungsordnung genannten Fächer des Fachbereichs 5
„Grundlagen- und Geschichtswissenschaften“ und des Fachbereichs 7
„Kunst- und Altertumswissenschaften“ sowie des Faches „Kulturgeographie“
 (im folgenden als „Fachbereiche 5 und 7“3 bezeichnet), die in
dem jeweiligen Studienabschnitt nicht als Prüfungsfächer gewählt wurden
 (Wahlfächer),
die obligatorische Teilnahme an Lehrveranstaltungen in einem der in
Anlage 2 der Prüfungsordnung genannten Fächer außerhalb der Fachbereiche
 5 und 7 (Ergänzungsfächer).

4

(5) Studienbegleitend sind zwei jeweils mindestens vierwöchige Berufspraktika
 in einem für die historisch orientierten Kulturwissenschaften relevanten
 Arbeitsfeld abzuleisten, die den Studierenden von dem/der Praktikumsbeauftragten
 (& 5 Abs. 17 der Prüfungsordnung) vorab genehmigt
und nach Abschluss anerkannt werden müssen.

86
Umfang des Studiums

Der’ Studienplan sieht für die Studierenden während des gesamten Studiums
 die Teilnahme an Lehrveranstaltungen im Umfang von 140 Semesterwochenstunden
 (SWS) vor, von denen jeweils etwa die Hälfte auf das
Grundstudium und auf das Hauptstudium entfallen. An Lehrveranstal-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.