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Geltungsbereich
Diese Studienordnung regelt Inhalte, Aufbau und Gestaltung des Diplomstudienganges
„Historisch orientierte Kulturwissenschaften“ auf der Grundlage
der Prüfungsordnung für den Diplomstudiengang „Historisch orientierte
Kulturwissenschaften“.
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Studienziel
(1) Das Studium im Diplomstudiengang „Historisch orientierte Kulturwissenschaften“
soll auf eine berufliche Tätigkeit in dem weiten Feld der
Kulturwissenschaften, auf deren praktische Anwendung sowie die Vermittlung
von deren Inhalten — etwa in Medien, Neuen Medien, Museen,
Ausstellungen, Denkmal- und Kulturlandschaftspflege und Kulturmanagement
— vorbereiten. Die Studierenden sollen Kenntnisse, Fertigkeiten
und Erfahrungen erwerben, die sie in besonderem Maße befähigen, sich
in solchen Berufsfeldern qualifiziert und effektiv zu betätigen.
(2) Kulturwissenschaftliche Theorien und Methoden sind nur in einem breiten
Spektrum interdisziplinär definierbar. Daher sollen die Studierenden
Kenntnisse in den verschiedensten sowohl unmittelbar kulturwissenschaftlichen
als auch sonstigen für ihre spätere berufliche Tätigkeit relevanten
Fächern erwerben.
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Studienvoraussetzungen, Sprachenkenntnisse
(1) Voraussetzung für das Studium im Diplomstudiengang „Historisch orientierte
Kulturwissenschaften“ ist das Zeugnis der Allgemeinen Hochschulreife
oder einer einschlägigen Fachgebundenen Hochschulreife oder
ein durch Rechtsvorschrift oder von der zuständigen staatlichen Stelle als
gleichwertig anerkanntes Zeugnis oder eine fachgebundene Studienberechtigung
gemäß 8 96 Abs, 4 UG2, Praktische Tätigkeiten mit kulturwissenschaftlichem
Bezug sind keine Vorbedingung für die Aufnahme des
Studiums, können aber das Studium fördern und auf Antrag als Studienjeistung
(fachbezogenes Berufspraktikum) anerkannt werden.
(2) Voraussetzung sind ferner ausreichende Fremdsprachenkenntnisse
gemäß 8 7 Abs. 1 Ziff. 2 und 3 der Prüfungsordnung. Ausreichende Sprachenkenntnisse
in Englisch und Französisch gemäß 8 7 Abs. 1 Ziff. 2 der
Prüfungsordnung sind durch entsprechende Zeugnisse oder durch eine