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Studienordnung
für den Diplomstudiengang
„Historisch orientierte Kulturwissenschaften“
Die Universität des Saarlandes hat gemäß 8 85’ des Gesetzes über die
Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) vom 8. März 1989
(Amtsbl. S. 609), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr. 1371 zur Durchsetzung
der Gleichberechtigung von Frauen und Männern vom 24. April
1996 (Amtsbl. S. 623) folgende Studienordnung für den Diplomstudiengang
„Historisch orientierte Kulturwissenschaften“ erlassen, die hiermit
verkündet wird.
Gliederung
$ 1 Geltungsbereich
$ 2 Studienziel
8 3 Studienvoraussetzungen, Sprachenkenntnisse
8 4 Studienbeginn, Regelstudienzeit und Gliederung des Studiums
$ 5 Gegenstand des Studiums
$ 6 Umfang des Studiums
8 7 Studienberatung
8 8 Typen von Lehrveranstaltungen und Bescheinigung erbrachter
Leistungen
$ 9 Leistungspunkte
$ 10 Berufspraktika
8 11 Vertiefung des Studiums
$& 12 Teilnahmevoraussetzungen für einzelne Lehrveranstaltungen
8 13 Im Grundstudium‘ bis zum Abschluss der Diplom-Vorprüfung zu
erbringende Studien- und Prüfungsleistungen
$ 14 Im Hauptstudium bis zum Abschluss der Diplomprüfung zu erbringende
Studien- und Prüfungsleistungen
$ 15 Inkrafttreten
Anlage: Anforderunagsregelungen mit fachbereichsfremden Fächern