Anlage 3: Fachliche Zulassungsvoraussetzungen (Fremdsprachenkenntnisse)
Kenntnisse des Lateinischen —- nachzuweisen durch das Latinum — sind
fachliche Voraussetzung für die Prüfungsfächer
Lateinische Kultur,
Alte Geschichte,
Mittelalterliche Geschichte,
Kunstgeschichte,
Musikwissenschaft,
Biblische Theologie,
Systematische Theologie,
Praktische Theologie.
Kenntnisse des Altgriechischen — nachzuweisen durch das Graecum -
sind fachliche Voraussetzung für das Prüfungsfach
Lateinische Kultur.