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Anlage 2: Zugelassene Ergänzungsfächer
Als Ergänzungsfach gemäß $ 3 Abs. 5 können die Studierenden zu einem
beliebigen Zeitpunkt ihres Studiums eines der folgenden Fächer wählen:
1. Betriebswirtschaftslehre 1)
2. Volkswirtschaftsiehre ”
3. Rechtswissenschaft 2)
3.1 Rechtshistorischer und rechtsphilosophischer Schwerpunkt
3.2 Bürgerlich-rechtlicher Schwerpunkt
3.3 Öffentlich-rechtlicher Schwerpunkt
3.4 Strafrechtlicher Schwerpunkt
4. Interkulturelle Kommunikation %
5. Informationswissenschaft %)
6. Deutsche Literaturwissenschaft 5
7. Anglistik ©
8. Linguistik ®
Durch Beschluss des Prüfungsausschusses können weitere Fächer als
Ergänzungsfächer zugelassen werden.
” Die Gewährleistungserklärung sieht eine Maximalzahl von 10 Studierenden
pro Studienjahr für BWL und VWL zusammen vor.
2 Die Gewährleistungserklärung sieht eine Maximalzahl von 17 Studierenden
pro Studienjahr vor.
3 Die Gewährleistungserklärung sieht eine Maximalzahl von 7,5 Studierenden
pro Studienjahr vor.
” Die Gewährleistungserklärung sieht eine Maximalzahl von 5 Studierenden
pro Studienjahr vor.
” Für dieses Fach ist eine Gewährleistung bisher nicht erklärt worden.