250
8. der Nachweis erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen nach Maßgabe
des speziellen Faches aus Lehrveranstaltungen in einem Ergänzungsfach
gemäß 8 3 Abs. 5.
Q
der Nachweis über die Teilnahme an einem von mindestens zwei
Prüfungsberechtigten der Fachbereiche 5 und 7 gemeinsam angebotenen,
interdisziplinären Kolloauium,
10. der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen
zur Erlangung von Medienkompetenz und Kenntnissen im EDV-Bereich.
11. die Anerkennung von Praktikumsbeauftragten über die Absolvierung
zweier fachspezifischer Berufspraktika,
12. der Nachweis über die Inanspruchnahme der Studienfachberatung
13. ein Vorschlag hinsichtlich der Prüfer/Prüferinnen für die Fachprüfungen
und des Betreuers/der Betreuerin der Diplomarbeit,
14. eine Mitteilung darüber, zu welchen Terminen gemäß Absatz 6 beabsichtigt
ist, die Fachprüfungen in den einzelnen Prüfungsfächern
abzulegen.
(6) Die vier.Fachprüfungen ($& 12 Abs. 1) sind innerhalb eines Zeitraumes
von zwei aufeinanderfolgenden Semestern, in der Regel zu den jeweiligen
beiden Prüfungsterminen gemäß 8 20 Abs. 4 abzulegen.
(7) Über die Genehmigung des Antrages auf Zulassung zu den
Fachprüfungen (8 12 Abs. 1) sowie über die zugeteilten Prüfer/Prüferinnen
und Termine der Fachprüfungen wird der Kandidat/die Kandidatin nach
Überprüfung der Antragsunterlagen alsbald nach Antragstellung schriftlich
informiert.
(8) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5
können die Fachprüfungen abweichend von der Regelung in 8 3 Abs. 1
Ziff. 2 schon vor dem 8. Fachsemester abgeleat werden.
(9) Nach dem Bestehen aller Fachprüfungen wird der Kandidat/die Kandidatin
unverzüglich darüber schriftlich informiert, welcher Betreuer/welche
Betreuerin das Thema der Diplomarbeit stellen wird. Falls der Kandidat/die
Kandidatin Vorschläge hinsichtlich des Themas der Diplomarbeit machen
möchte, hat er/sie diese dem Betreuer/der Betreuerin nicht später als vier
Wochen nach dem Bestehen der letzten Fachprüfung vorzutragen. Akzeptiert
der Betreuer/die Betreuerin ein vorgeschlagenes Thema, wird dieses
innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorschlag des Kandidaten/der
Kandidatin von dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses dem
Kandidaten/der Kandidatin zugeteilt.