Full text : 1999 (0043)

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8. der Nachweis erbrachter Studien- und Prüfungsleistungen nach Maßgabe
 des speziellen Faches aus Lehrveranstaltungen in einem Ergänzungsfach
 gemäß 8 3 Abs. 5.

Q

der Nachweis über die Teilnahme an einem von mindestens zwei
Prüfungsberechtigten der Fachbereiche 5 und 7 gemeinsam angebotenen,
 interdisziplinären Kolloauium,

10. der Nachweis über die erfolgreiche Teilnahme an Lehrveranstaltungen
zur Erlangung von Medienkompetenz und Kenntnissen im EDV-Bereich.


11. die Anerkennung von Praktikumsbeauftragten über die Absolvierung
zweier fachspezifischer Berufspraktika,

12. der Nachweis über die Inanspruchnahme der Studienfachberatung
13. ein Vorschlag hinsichtlich der Prüfer/Prüferinnen für die Fachprüfungen
 und des Betreuers/der Betreuerin der Diplomarbeit,

14. eine Mitteilung darüber, zu welchen Terminen gemäß Absatz 6 beabsichtigt
 ist, die Fachprüfungen in den einzelnen Prüfungsfächern
abzulegen.

(6) Die vier.Fachprüfungen ($& 12 Abs. 1) sind innerhalb eines Zeitraumes
von zwei aufeinanderfolgenden Semestern, in der Regel zu den jeweiligen
beiden Prüfungsterminen gemäß 8 20 Abs. 4 abzulegen.

(7) Über die Genehmigung des Antrages auf Zulassung zu den
Fachprüfungen (8 12 Abs. 1) sowie über die zugeteilten Prüfer/Prüferinnen
und Termine der Fachprüfungen wird der Kandidat/die Kandidatin nach
Überprüfung der Antragsunterlagen alsbald nach Antragstellung schriftlich
informiert.

(8) Bei Vorliegen der Voraussetzungen nach Absatz 3 Satz 1 und Absatz 5
können die Fachprüfungen abweichend von der Regelung in 8 3 Abs. 1
Ziff. 2 schon vor dem 8. Fachsemester abgeleat werden.

(9) Nach dem Bestehen aller Fachprüfungen wird der Kandidat/die Kandidatin
 unverzüglich darüber schriftlich informiert, welcher Betreuer/welche
Betreuerin das Thema der Diplomarbeit stellen wird. Falls der Kandidat/die
Kandidatin Vorschläge hinsichtlich des Themas der Diplomarbeit machen
möchte, hat er/sie diese dem Betreuer/der Betreuerin nicht später als vier
Wochen nach dem Bestehen der letzten Fachprüfung vorzutragen. Akzeptiert
 der Betreuer/die Betreuerin ein vorgeschlagenes Thema, wird dieses
innerhalb von zwei Wochen nach dem Vorschlag des Kandidaten/der
Kandidatin von dem/der Vorsitzenden des Prüfungsausschusses dem
Kandidaten/der Kandidatin zugeteilt.
            
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