Full text : 1999 (0043)

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(2) Grundlagenprüfungen werden studienbegleitend. abgelegt. Zu einer
Grundlagenprüfung soll nur zugelassen werden, wer im betreffenden Prüfungsfach
 bereits ein Proseminar erfolgreich absolviert hat. Die Zulassung
zu einer bzw. den beiden Grundlagenprüfungen in einem Prüfungsfach
erfolgt nach Vorlage der Bescheinigung über die erfolgreiche Absolvierung
eines Proseminars in diesem Fach. Gegebenenfalls kann die Zulassung zu
einer Grundlagenprüfung auch mit dem Vorbehalt erfolgen, dass eine
Bescheinigung über die erfolgreiche Teilnahme an einem entsprechenden
Proseminar im selben Semester noch vor der Grundlagenprüfung vorgelegt
 wird.

(3) Die abschließenden Prüfungen in der Diplom-Vorprüfung gemäß 8 9
Abs. 2 und 8 10 Abs. 1 können erst abgelegt werden, wenn sowohl alle
Themenarbeiten des Grundstudiums als auch alle Grundlagenprüfungen
erfolgreich angefertigt bzw. abgelegt sowie die Studienleistungen gemäß
Absatz 6 Ziff. 4 und 5 erbracht wurden und der/die Studierende an wenigstens
 drei weiteren Vorlesungen oder anderen für Studierende des Grundstudiums
 vorgesehenen Lehrveranstaltungen teilgenommen hat.

(4) In jedem Semester werden zwei Prüfungstermine angeboten: ein
„Erster Termin“ am Ende der Vorlesungszeit eines Semesters, ein weiterer
Termin zu Beginn der Vorlesungszeit des folgenden Semesters, der als
„Zweiter Termin“ des dann bereits verstrichenen Vorsemesters gilt. Beide
abschließenden Prüfungen in der :Diplom-Vorprüfung sind im selben
Semester, in der Regel zu den beiden Prüfungsterminen, abzulegen. Nach
Absprache mit den Prüfern/Prüferinnen können Prüfungen auch außerhalb
dieser Termine abgelegt werden. Die schriftliche Prüfung soll vor der
mündlichen erfolgen.

(5) Für die Zulassung zu den abschließenden Prüfungen in der Diplom-Vorprüfung
 ist ein schriftlicher Antrag zu stellen. Verbindliche Antragstermine,
 bis zu denen die Anträge auf Zulassung zu den Prüfungen zu stellen
 sind, werden vom Prüfungssekretariat bekanntgegeben.

(6) Mit dem Antrag auf Zulassung zu den abschließenden Prüfungen in de!
Diplom-Vorprüfung sind als Voraussetzung für die Zulassung vorzulegen

1. die Nachweise, die Unterlagen und die Erklärung gemäß 8 7 Abs. 3
Satz 2,

2. eine Aufstellung der im Grundstudium gewählten Prüfungsfächer gemäß
 8 3 Abs. 3 mit einer Angabe darüber, in welchem Prüfungsfach die
Klausur und in welchem Prüfungsfach die mündliche Prüfung abgelegt
werden sollen,
            
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