Full text : 1999 (0043)

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Softwarepraktikum und dem Hardware-Praktikum. Die erfolgreiche Teilnahme
 wird durch die Vorlage der entsprechenden Scheine nachgewiesen.
(2) Die für die Vergabe dieser Übungs- und Praktikumsscheine im Einzelnen
 zu erbringenden Studienleistungen werden zu Beginn der entsprechenden
 Lehrveranstaltungen bekanntgegeben.

Il. Zweiter Studienabschnitt
S 4

Studiengegenstände

Das Studium der Informatik umfasst im 2. Studienabschnitt die Gebiete:
1. theoretische Informatik,
2. praktische Informatik,
3. Praktikum für Fortgeschrittene,
4. ein von den Studierenden zu wählendes Teilgebiet der Informatik als
Vertiefungsgebiet,
5. Fachdidaktik der Informatik.

55
Studienplan

Es wird empfohlen, die folgenden Lehrveranstaltungen des 2. Studienabschnitts
 (in der Regel vom 5. bis 8. Fachsemester) zu besuchen:

1. theoretische Informatik (mindestens eine Stammvorlesung mit Übungen,
 4+2 SWS),
2. praktische Informatik (mindestens eine Stammvorlesung mit Übungen,
4+2 SWS),
3. weitere Vorlesungen und Übungen im Umfang von insgesamt 4 SWS
aus den Fachgebieten theoretische Informatik und praktische Informatik,

4. ein Seminar aus dem Gebiet der Informatik (2 SWS),
5. ein Praktikum für Fortgeschrittene aus dem Gebiet der Informatik (4
SWS),
5. Veranstaltungen zur Fachdidaktik der Informatik (4 SWS).

Der 2. Studienabschnitt umfasst somit Veranstaltungen im Umfang von 26
SWS.

s6
Studienleistungen

Nach der Ausbildungs- und Prüfungsordnung für das Lehramt an Gymnasien
 und Gesamtschulen sind im Studienfach Informatik für die Zulas-
            
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