Full text : 1999 (0043)

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Hinblick auf die Entwicklungen in der Wissenschaft, die Bedürfnisse der
beruflichen Praxis und die Veränderungen in Gesellschaft und Berufswelt
zu überprüfen und weiterzuentwickeln. Dabei nutzt sie die Möglichkeit des
Fernstudiums und der Informations- und Kommunikationstechnik, Die
Studienreform soll gewährleisten, dass

1. die Studieninhalte im Hinblick auf Veränderungen in der Berufswelt den
Studierenden breite berufliche Entwicklungsmöglichkeiten eröffnen,
2. die Formen der Lehre und des Studiums den methodischen und didaktischen
 Erkenntnissen entsprechen,
3. eine fachbezogene und --fächerübergreifende Hochschuldidaktik gefördert
 wird,
Studiengänge so aufgebaut werden, dass bei einem Hochschulwechsel
sowie einem Wechsel zwischen Studiengängen gleicher und verwandter
 Fachrichtungen erbrachte Studien- und Prüfungsleistungen weitgehend
 angerechnet werden können und
5. das Studium innerhalb der Regelstudienzeit abgeschlossen werden
kann.

A

(2) Zur Erprobung von Reformmodellen können besondere Studien- und
Prüfungsordnungen erlassen werden, die neben bestehende Ordnungen
treten. Die Erprobung von Reformmodellen soll nach einer festgesetzten
Frist begutachtet werden.

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Studiengänge

(1) Die Studiengänge führen in der Regel zu einem berufsqualifizierenden
Abschluss. Als berufsqualifizierend gilt auch der Abschluss eines Studienganges,
 durch den die fachliche Eignung für einen beruflichen Vorbereitungsdienst
 oder eine berufliche Einführung vermittelt wird. Berufspraktika
sind in den Studiengang eingeordnet.

(2) Für Absolventinnen und Absolventen eines Hochschulstudiums können
zur Vermittlung weiterer praxisbezogener wissenschaftlicher oder beruflicher
 Qualifikationen oder zur Vertiefung eines Studiums Zusatz-,
Ergänzungs- und Aufbaustudiengänge (postgraduale Studiengänge) angeboten
 werden. Sie sollen höchstens zwei Jahre dauern. 8 49 Abs. 3 Nr. 3
bleibt unberührt.

(3) Die Fachhochschule kann zur Erprobung Studiengänge einrichten, die
in einem ersten berufsqualifizierenden Abschluss zu einem Bachelorgrad
führen und in einem weiteren berufsqualifizierenden Abschluss zu einem
Masterarad führen können.
            
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