Full text : 1999 (0043)

1R9

schaftlichen ‚Einrichtungen hauptberuflich tätige Fachhochschulassisteninnen
 und Fachhochschulassistenten befristet beschäftigt werden. Ihre
Beschäftigung soll zugleich dazu dienen, ihre im Studium erworbenen
Kenntnisse zu vertiefen.

(2) Die Beschäftigung als Fachhochschulassistentin/Fachhochschulassistent
 setzt voraus, dass die Bewerberin/der Bewerber ein Hochschulstudium
 in der Regel in dem Fachgebiet, in dem die Dienstaufgaben ausgeübt
 werden sollen, erfolgreich abgeschlossen hat. Ein befristeter
Arbeitsvertrag mit einer Fachhochschulassistinten/einem Fachhochschulassistenten
 kann bis zur Dauer von höchstens fünf Jahren abgeschlossen
werden. Mehrere befristete Arbeitsverträge bei der Fachhochschule dürfen
diese Höchstgrenze insgesamt nicht überschreiten. Zeiten eines befristeten
 Beschäftigungsverhältnisses als studentische Hilfskraft (& 43), die vor
dem Abschluss eines Studiums liegen, sind auf die Höchstgrenze nicht
anzurechnen.

(3) Die Beschäftigungsverhältnisse für Fachhochschulassistentinnen und
Fachhochschulassistenten werden auf Antrag des zuständigen Fachbereichs
 bei erstmaliger Begründung eines Dienstverhältnisses nach Anhörung
 der Frauenbeauftragten durch die Hochschulleitung begründet.
Fachhochschulassistentinnen und Fachhochschulassistenten werden
nach Anordnung des Fachbereichs oder der Einrichtung tätig, der die
Stelle. zugeordnet ist; bei Zuordnung zum Fachbereich hat diese Befugnis
die Fachbereichsleitung. Die Anordnungsbefugnis kann innerhalb des
Fachbereichs oder der Einrichtung auch auf eine Professorin/ einen
Professor übertragen werden.

(4) Das Nähere, insbesondere über die Vergütung der Fachhochschulassistentinnen
 und Fachhochschulassistenten, regeln Verwaltungsvorschriften,
 die das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft im
Einvernehmen mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen nach
Anhörung des Senats erlässt.

Abschnitt 2
Sonstiges wissenschaftliches Personal

S 40
Honorarprofessorinnen und }Honorarprofessoren
(1) Zur Honorarprofessorin/Zum Honorarprofessor der Fachhochschule
kann für ein bestimmtes Fachgebiet bestellt werden, wer nach hervorragenden
 Leistungen im Rahmen einer mehrjährigen Tätigkeit als Lehr-
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.