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Kapitel 10
Zusammenwirken der staatlichen Hochschulen
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Zusammenwirken von Hochschulen
(1) Die staatlichen Hochschulen des Saarlandes arbeiten bei der
Wahrnehmung ihrer gesetzlich umschriebenen Aufgaben in Forschung,
Lehre und Studium sowie bei der Leistung praktischer Dienste unter bestmöglicher
Ausnutzung der verfügbaren Einrichtungen, Personal- und
Sachmittel zusammen. Das Nähere über das Zusammenwirken regeln die
beteiligten Hochschulen durch Vereinbarung; staatliche Mitwirkungsrechte
bleiben unberührt.
(2) Zur Erfüllung ihrer Aufgaben nach 8 2 Abs. 8 und 9 kann die Universität
nach Anhörung des Senats und mit Zustimmung des Ministeriums für
Bildung, Kultur und Wissenschaft Verträge mit ausländischen Hochschulen
und Hochschulen anderer Bundesländer, insbesondere mit Hochschulen
der Region Saarland-Lothringen-Luxemburg-Trier-Westpfalz, schließen.
(3) Das Saarland kann, vertreten durch das Ministerium für Bildung, Kultur
und Wissenschaft, gemeinsam mit benachbarten Ländern und Regionen
Gremien errichten, die die Abstimmung der Entwicklungsplanung der
Hochschulen in der Region fördern sollen. Die Universität muss Stellungnahmen
dieses Gremiums bei Entscheidungen zur Entwicklungsplanung
beachten.
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Studienkolleg
(1) Die Förderung und Unterstützung von ausländischen oder staatenlosen
Studienbewerberinnen und Studienbewerbern mit ausländischen Hochschulzugangsberechtigungen
bei dem Erwerb derjenigen zusätzlichen
fachlichen und sprachlichen Voraussetzungen, die für ein erfolgreiches
Studium an einer der staatlichen Hochschulen des Saarlandes erforderlich
sind, ist Aufgabe des Studienkollegs der Universität des Saarlandes.
(2) Der Senat regelt die Organisation des Studienkoliegs, die Zulassung
zum Studienkolleg, die Rechtsstellung der Kollegiatinnen und Kollegiaten
und die Ordnungsmaßnahmen einschließlich des Ausschlusses aus dem
Studienkolleg bei Pflichtverletzung oder wegen dauernd unzureichende!
Leistungen durch eine Kollegordnung, die der Zustimmung der Universi
tätsleitung bedarf. Dem Studienkolleg können darüber hinaus durch die