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schulen die Konferenz der leitenden Krankenpflegekräfte. Die Konferenz
der leitenden Krankenpflegekräfte berät die Pflegedirektorin/den Pflegedirektor
bei der Wahrnehmung ihrer/seiner Aufgaben. Vorsitzende/Vorsitzender
der Konferenz der leitenden Krankenpflegekräfte ist die Pflegedirektorin/der
Pflegedirektor. Die Mitglieder des Vorstandes können an den
Konferenzen teilnehmen.
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Klinikordnung
Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft regelt durch Rechtsverordnung
nach Anhörung der Universität das Nähere über die Aufgaben,
Leitung, Organisation und Nutzung der Gesamtheit der Universitätskliniken
sowie der einzelnen Kliniken und klinischen Institute und deren Abteilungen
(Klinikordnung). In der Rechtsverordnung können Regelungen zur
Abgrenzung der Dienstaufgaben in der Krankenversorgung von Nebentätigkeiten
getroffen werden. Die Stellungnahme der Universität nach Satz
1 erfolgt durch den Senat.
(1) Das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft wird ermächtigt,
zur Weiterentwicklung der Strukturen der Hochschulmedizin und zur Verbesserung
ihrer Wirtschaftlichkeit nach Anhörung der Universität im Einvernehmen
mit dem Ministerium für Wirtschaft und Finanzen und dem
Ministerium des Innern durch Rechtsverordnung zu bestimmen, dass die
Universitätskliniken des Saarlandes als öffentlich-rechtliche Anstalt der
Universität mit eigener Rechtspersönlichkeit geführt werden, und hierfür
von den Vorschriften dieses Gesetzes abweichende Regelungen zu treffen.
Dabei ist sicherzustellen, dass die Mitglieder der Universität die durch
Artikel 5 Abs. 3 Satz 1 des Grundgesetzes verbürgten Grundrechte wahrnehmen
können.
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Weiterentwicklung der Hochschulmedizin
(2) In die Rechtsverordnung sind Regelungen über
1. Name, Sitz, Aufgaben und Organe der Anstalt,
2. die Dienstherrnfähigkeit,
3. die Aufgaben und Befugnisse der Organe,
4. die Überleitung bestehender Rechtsverhältnisse einschließlich der
Überleitung der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer,
5. die Rechtsaufsicht,
6. die Zusammenarbeit zwischen der Anstalt und der Universität,