Full text : 1998 (0042)

4.

10. Schlußbestimmung
(1) Die in 88 7, 9 und 12 Abs. 5 LGG genannten Zielvorgaben sind in den
Anlagen enthalten.

(2) Dieser Frauenförderplan gilt für einen Zeitraum von drei Jahren. Er soll
vor Ablauf von drei Jahren überprüft und kann angepaßt oder ergänzt werden,
 wenn verläßliche Daten für die künftige Struktur der Hochschule der
Bildenden Künste Saar dies nahelegen oder wenn die in 8 7 Abs. 4 LGG
genannten Änderungsgründe vorliegen,

Saarbrücken, 15.7.1997

Der Rektor
Prof. Horst Gerhard Haberl!
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.