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Anlage zur Prüfungsordnung des Diplom-Studiengangs Elektrotechnik
Vorprüfung
11
Durchführung der Vorprüfung
Die Vorprüfung wird nach dem ersten Studienjahr abgeschlossen
Art und Umfang: s. Tabelle 1
1.2
Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen sind:
Nach PrO, 8 4, Abs. 2, die in Tabelle 1 unter Grundstudium genannten
Voraussetzungen.
2
Mauptprüfung
Sie besteht aus den Prüfungen der Teile | und II des Hauptstudiums
und der Diplomarbeit.
2.1
Durchführung der Hauptprüfung
Der Teil | der Hauptprüfung behandelt Fächer des 2. Studienjahres,
nach deren Abschluß an Prüfungen teilgenommen werden kann.
Der Teil II behandelt Fächer des 3. Studienjahres, nach deren Abschluß
an Prüfungen teilgenommen werden kann.
Art, Umfang und Zulassungsvoraussetzungen s. Tabellen 2 bis 3.
Außer den Pflichtfächern sind gemäß StuO, Anl. 1, Tab. 4 zwei
techn. Wahlpflichtfächer (4 JWStd) und ein nichttechnisches Wahlpflichtfach
(1 JWStd) mit mindestens ausreichendem Ergebnis
abzuschließen.
2.2
2.2.1 Ausgabe
Die Diplomarbeit soll frühestens nach Vorlesungsende des 3. Studienjahres
ausgegeben werden, PrO, 8 8, Absatz 2, bleibt davon
ynberührt.
Diplomarbeit
2.2.2 Gruppenarbeit
In begründeten Fällen kann eine Bearbeitung des gestellten Themas
durch mehrere Studenten erfolgen. Die Beurteilung der individuellen
Leistung muß dabei sichergestellt sein. Die nach PrO,
8 8, Abs, 5 geforderte Erklärung hat der Gruppenarbeit Rechnung
zu tragen.
Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind in den. beiden vorlesungsfreien Zeit
räumen eines Studienjahres anzusetzen.