Full text : 1998 (0042)

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Anlage zur Prüfungsordnung des Diplom-Studiengangs Elektrotechnik


Vorprüfung

11

Durchführung der Vorprüfung
Die Vorprüfung wird nach dem ersten Studienjahr abgeschlossen
Art und Umfang: s. Tabelle 1

1.2

Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen sind:
Nach PrO, 8 4, Abs. 2, die in Tabelle 1 unter Grundstudium genannten
 Voraussetzungen.

2

Mauptprüfung
Sie besteht aus den Prüfungen der Teile | und II des Hauptstudiums
und der Diplomarbeit.

2.1

Durchführung der Hauptprüfung
Der Teil | der Hauptprüfung behandelt Fächer des 2. Studienjahres,
nach deren Abschluß an Prüfungen teilgenommen werden kann.
Der Teil II behandelt Fächer des 3. Studienjahres, nach deren Abschluß
 an Prüfungen teilgenommen werden kann.
Art, Umfang und Zulassungsvoraussetzungen s. Tabellen 2 bis 3.
Außer den Pflichtfächern sind gemäß StuO, Anl. 1, Tab. 4 zwei
techn. Wahlpflichtfächer (4 JWStd) und ein nichttechnisches Wahlpflichtfach
 (1 JWStd) mit mindestens ausreichendem Ergebnis
abzuschließen.

2.2
2.2.1 Ausgabe
Die Diplomarbeit soll frühestens nach Vorlesungsende des 3. Studienjahres
 ausgegeben werden, PrO, 8 8, Absatz 2, bleibt davon
ynberührt.

Diplomarbeit

2.2.2 Gruppenarbeit
In begründeten Fällen kann eine Bearbeitung des gestellten Themas
 durch mehrere Studenten erfolgen. Die Beurteilung der individuellen
 Leistung muß dabei sichergestellt sein. Die nach PrO,
8 8, Abs, 5 geforderte Erklärung hat der Gruppenarbeit Rechnung
zu tragen.

Prüfungstermine
Die Prüfungstermine sind in den. beiden vorlesungsfreien Zeit
räumen eines Studienjahres anzusetzen.
            
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