Full text : 1998 (0042)

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Krankenhauses. Die Untersuchung hat unverzüglich zu erfolgen. Das ärztliche
 Attest muß Prüfungsunfähigkeit bescheinigen.

(2) Bescheinigt das Attest die Prüfungsunfähigkeit für einen Zeitraum von
mehr als einem Tag und nimmt der Student während dieser Zeit an einer
Prüfungsleistung teil, so verliert das Attest auch für die Folgezeit seine
Sültigkeit.

(3) Durch die Anwesenheit bei der Bekanntgabe der Aufgaben. einer
Studien- bzw. Prüfungsleistung erkennt der Student an, daß ihm leistungsmindernde
 Umstände. die von ihm nicht zu vertreten sind, nicht bekannt
sind und daR er sich für prüfungsfähig hält.

(4) Liegen die Voraussetzungen des Absatz 1 vor, so kann ein Ersatz:
termin eingeräumt werden. Näheres regelt das Anmeldeverfahren.

8 20
Verlust des Prüfungsanspruchs

Ein Student verliert den Prüfungsanspruch, wenn er alle Prüfungswiederholungen
 nach 8 12 sowie alle Wiederholungsmöglichkeiten nach 8 6 Abs.
3 in Verbindung mit 8 4 Abs. 2 ohne Erfolg wahrgenommen hat.

821
Ungültigkeit der Vorprüfung und der Hauptprüfung

(1) Hat der Kandidat bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese
Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so können die
Noten für die Prüfungsleistung, bei deren Erbringung der Kandidat getäuscht
 hat, für die Fachprüfung entsprechend berichtigt und die Vororüfung
 oder die Hauptprüfung für nicht bestanden erklärt werden.

(2) Waren die Voraussetzungen für die Abnahme einer Hauptprüfung nicht
srfüllt, ohne daß der Kandidat hierüber täuschen wollte, und wird diese Tatsache
 erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so wird dieser
Mangel durch das Bestehen der Prüfung geheilt. Hat der Kandidat vorsätzlich
 zu Unrecht erwirkt, daß er die Prüfung ablegen könnte, so kann die
Prüfung ganz oder teilweise für „nicht ausreichend“ oder die Vorprüfung
und die Hauptprüfung für „nicht bestanden“ erklärt werden.

(3) Dem Kandidaten ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung
zu geben.

(4) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und ggf. ein neues zu erteilen
Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Diplomurkunde einzuziehen,
            
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