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(2) Über die Hauptprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die
Fachnoten des Hauptstudiums, den Namen des Betreuers der Diplomarbeit,
deren Thema und Note sowie die Gesamtnote der Hauptprüfung
und die Bestätigung der erfolgreich abgeleisteten praktischen Studienohase.
Auf Antrag des Kandidaten wird die bis zum Abschluß der Hauptprüfung
benötigte Fachstudiendauer ausgewiesen. Es wird vom Fachbereichsvorsitzenden
und vom Rektor unterschrieben und mit dem Siegel der
Hochschule für Technik und Wirtschaft versehen.
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Hochschulgrade
Mit Bestehen der Abschlußprüfung verleiht die Hochschule für Technik und
Wirtschaft den akademischen Grad „Diplom-Ingenieur“ bzw. „Diplom-Ingenieurin“
versehen mit dem Zusatz Fachhochschule „(FH)“. Hierüber
wird eine Urkunde ausgestellt. Sie wird vom Fachbereichs- vorsitzenden
und vom Rektor unterschrieben und .mit dem Siegel der Hochschule für
Technik und Wirtschaft versehen.
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Täuschung, Nichtteilnahme
(1) Studienleistungen und Prüfungsleistungen werden mit null Punkten, die
Diplomarbeit mit nicht ausreichend bewertet, wenn der Student bei der Eroringung
der betreffenden Leistung einen Täuschungsversuch bzw. eine
Täuschungshandlung begeht.
(2) Eine Bewertung mit null Punkten bzw. mit nicht ausreichend erfolgt au-Rerdem,
wenn der Student aus von ihm zu vertretenden Gründen Studienleistungen
versäumt, an dem Termin einer Prüfung, zu der er angemeldet
ist, nicht teilnimmt oder den Abgabetermin der Diplomarbeit nicht einhält.
Näheres regelt das Anmeldeverfahren.
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Entschuldbare Nichtteilnahme
(1) Kann ein Student aus von ihm nicht zu vertretenden Gründen an einem
Termin einer Prüfung oder einer Studienleistung, zu der er angemeldet ist,
nicht teilnehmen bzw. den Abgabetermin nicht einhalten, so hat er den
Prüfungsausschuß des Fachbereichs unverzüglich hiervon schriftlich in
Kenntnis zu setzen. Entsprechende Belege sind beizufügen bzw. unverzüglich
nachzureichen. Bei Krankheiten werden nur ärztliche Atteste aner-<annt,
bei stationärer Behandlung eine entsprechende Bescheinigung des