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gemittelt. Sofern eine Gewichtung der Teilleistungen vorgesehen ist, wird
das gewichtete Mittel, andernfalls das arithmetische Mittel gebildet. Außerdem
kann festgelegt werden, daß bei den Teilleistungen Mindestounktzahlen
erreicht werden.
(3) Die Diplomarbeit wird mit den Noten sehr gut, gut, befriedigend, ausreichend
und nicht ausreichend bewertet
/4) Die Gesamtnote der Vorprüfung wird als arithmetisches Mittel der
Noten der Prüfungsfächer gebildet.
'5) Die Gesamtnote der Hauptprüfung wird als arithmetisches Mittel der
Noten der Prüfungsfächer und der mit dem Faktor 3 gewichteten Note der
Diplomarbeit gebildet.
6) In einem Wahlfach erzielte Noten werden auf Antrag des Studenten im
Zeugnis eingetragen.
(7) Bei der Bildung der Gesamtnote entscheidet die erste Stelle nach dem
Komma; die folgenden Stellen bleiben unberücksichtigt. Es gilt:
bis 1,5
von 1,6 bis 2,5
von 2,6 bis 3,5
von 3,6 bis 4,0
8 15
Bestehen
(1) Die Vorprüfung ist bestanden, wenn der Student in sämtlichen
Prüfungsfächern des Grundstudiums und den gemäß 8 6 Abs. 2 geforderten
Studienleistungen mindestens ausreichende Noten erhalten hat.
(2) Die Hauptprüfung ist bestanden, wenn der Student die Vorprüfung bestanden
hat, in sämtlichen Prüfungsfächern des Hauptstudiums mindestens
ausreichende Prüfungsnoten erreicht hat, die gemäß 58 6 Abs. 2
geforderten Studienleistungen und die Diplomarbeit mit mindestens ausreichend
bewertet wurden, sowie die Praktische Studienphase anerkannt
wurde.
8 16
Zeugnisse
(1) Über die Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Es enthält die Fachnoten
des Grundstudiums und die Gesamtnote. Das Zeugnis wird vom
Fachbereichsvorsitzenden unterschrieben und mit dem Siegel des
Fachbereichs versehen.