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Diplomarbeit
(1) Die Diplomarbeit wird von Professoren der Hochschule für Technik und
Wirtschaft ausgegeben und betreut. Im Einvernehmen mit dem
Prüfungsausschuß können auch Lehrbeauftragte die Diplomarbeiten ausgeben
und betreuen. Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, zur
Auswahl des Betreuers und zum Thema Vorschläge zu unterbreiten. Die
Vorschläge sind unverbindlich. Auf Antrag sorgt der Prüfungsausschuß
dafür, daß die Studierenden ein Thema für ihre Diplomarbeit erhalten.
Thema und Datum der Ausgabe sind vom Betreuer dem Prüfungsausschuß
unverzüglich mitzuteilen.
(2) Die Diplomarbeit kann frühestens nach bestandener Vorprüfung ausgegeben
werden. Einmalige Rückgabe eines Themas ist binnen 14 Tagen
ab Ausgabedatum möglich.
(3) Die Diplomarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule
durchgeführt werden.
(4) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 3 Monate. Wird die
Diplomarbeit zeitgleich mit Lehrveranstaltungen oder wird sie in einer
zinrichtung außerhalb der Fachhochehule durchgeführt, was insbesonde-’e
gegeben ist, wenn sie während der Praxisphase angefertigt wird, so
kann die Bearbeitungszeit 6 Monate betragen.
/5) Auf begründeten Antrag der Studierenden kann der Prüfungsausschuß
eine Nachfrist bis zu vier Wochen gewähren.
(6) Bei Abgabe der Diplomarbeit haben die Studierenden schriftlich zu versichern,
daß die Arbeit selbständig verfaßt wurde und keine anderen als
die angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden. Die Studierenden haben
außerdem anzugeben, ob sie das Thema bzw. die Arbeit in gleicher oder
ähnlicher Form bereits an anderer Stelle vorgelegt haben.
(7) Die Studierenden haben der Diplomarbeit ein Verzeichnis der von
ihnen benutzten Hilfsmittel beizufügen. Alle Ausführungen, die wörtlich
oder sinngemäß Veröffentlichungen oder anderen Quellen entnommen
wurden, sind eindeutig als solche zu kennzeichnen.
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Durchführung der Prüfungen
(1) Je nach Art des Studiengangs können Vor- und Hauptprüfung in Abschnitte
geteilt werden. Als Prüfung zählt jeder Prüfungsabschnitt.