N
Wa
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Beauftragter für das Praxis-Studiensemester
Das betreuende Unternehmen benennt einen Beauftragten, der die Konaktperson
für die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
st, Weisungsbefugnis gegenüber den Praxis-Studenten besitzt und verantwortlich
ist für die Durchführung des Praxis-Studiensemesters innerhalb
des Unternehmens.
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Laufzeit
Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Regellaufzeit eines Jahres
abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung
arfolgt.
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"m
betreuendes: Unternehmen):
'Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes)