Full text : 1998 (0042)

N
Wa

52
Beauftragter für das Praxis-Studiensemester

Das betreuende Unternehmen benennt einen Beauftragten, der die Konaktperson
 für die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
st, Weisungsbefugnis gegenüber den Praxis-Studenten besitzt und verantwortlich
 ist für die Durchführung des Praxis-Studiensemesters innerhalb
 des Unternehmens.

83
Laufzeit

Die Rahmenvereinbarung wird jeweils für die Regellaufzeit eines Jahres
abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn keine Kündigung
arfolgt.

ve

"m

betreuendes: Unternehmen):

'Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes)
            
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