Full text : 1998 (0042)

Die aufenthalts- und versicherungsrechtlichen Voraussetzungen für ein im
Ausland durchgeführtes Praxis-Studiensemester sind vom Praxis-Studenten
 selbst zu klären.

83
Dauer

Das Praxis-Studiensemester dauert 26 Wochen. Innerhalb dieser’ Zeit
kann zwischen betreuendem Unternehmen und Praxis-Student eine
Urlaubszeit von maximal 10 Arbeitstagen vereinbart werden. Das
Praxis-Studiensemester beginnt am ............... und endet am .. we
Die ersten 4 Wochen gelten als Probezeit, in der beide Teile den Vertrag
jederzeit ohne Einhaltung einer Kündigungsfrist kündigen können. Eine
mehr als zweiwöchige (auch durch Krankheit bedingte) Abwesenheit verlängert
 das Praxis-Studiensemester um den Zeitraum der Abwesenheit.

54
Pflichten des betreuenden Unternehmens

Das betreuende Unternehmen erklärt sich bereit, den Praxis-Studenten mit
setrieblichen Aufgabenstellungen zu betrauen,. die seiner gewählten
Studienrichtung entsprechen. Dabei ergeben sich allerdings folgende
Einschränkungen:

Das betreuende Unternehmen erklärt sich weiter bereit,

1. in allen den Praxis-Studenten betreffenden Fragen der Ausbildung mit
dem Fachbereich bzw. mit dessen Beauftragten für das Praxis -
Studiensemester zusammenzuarbeiten,

2. den Praxis-Studenten für praxisbegleitende Lehrveranstaltungen i. S.
von 818 der Studienordnung des Fachbereichs während des Praxis -
Studiensemesters freizustelien,

3. dem Fachbereich gegebenenfalls Ce: Nimilzinneitung des Vertrags
Kenntnis zu geben,

4. die Berichte des Praxis-Studenten auf ihre Vollständigkeit und Richtigkeit
 hin zu überprüfen und abzuzeichnen und

5. nach Beendigung der Tätigkeit dem Praxis-Studenten eine Bescheinigung
 über seine Tätigkeit auszustellen.
            
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