Full text : 1998 (0042)

55

Anlage 2

Studienvertrag für Studenten und Studentinnen
im Praxis-Studiensemester

Zwischen

n

nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt -

und Herrn/Frau
geboren am
wohnhaft in

in

Matrikel-Nr.

- nachfolgend Praxis-Student genannt -

wird nachstehender Vertrag zur Durchführung des Praxis-Studien-Semesters
 geschlossen.

81
Allgemeines

Das Praxis-Studiensemester wird im betreuenden Unternehmen in
Aufgabenbereichen durchgeführt, auf die sich die Ausbildungsinhalte der
Studienrichtung .. ..... des Fachbereichs Elektrotechnik der
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes beziehen.

Der Praxis-Student ist eingeschriebener Student der Hochschule für Technik
 und Wirtschaft des Saarlandes mit allen sich daraus ergebenden Rechten
 und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die Abwesenheit
 des Studenten von der Hochschule bedingt ist.

82
Versicherungspflicht

Auf die Studierenden im Praxissemester findet 8 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO
Anwendung. Soweit für die Praxis-Studenten bei Beginn des Praxis-Studiensemesters
 Anspruch auf Familienkrankenpflege besteht, sind sie
Jemäß 8 175 Nr. 3 RVO von der Krankenversicherungspflicht befreit
(Einkommensgrenze).

Jnfallversicherung besteht kraft

$

39 Nr. 14C, ©

DC
            
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