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Anlage 2
Studienvertrag für Studenten und Studentinnen
im Praxis-Studiensemester
Zwischen
n
nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt -
und Herrn/Frau
geboren am
wohnhaft in
in
Matrikel-Nr.
- nachfolgend Praxis-Student genannt -
wird nachstehender Vertrag zur Durchführung des Praxis-Studien-Semesters
geschlossen.
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Allgemeines
Das Praxis-Studiensemester wird im betreuenden Unternehmen in
Aufgabenbereichen durchgeführt, auf die sich die Ausbildungsinhalte der
Studienrichtung .. ..... des Fachbereichs Elektrotechnik der
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes beziehen.
Der Praxis-Student ist eingeschriebener Student der Hochschule für Technik
und Wirtschaft des Saarlandes mit allen sich daraus ergebenden Rechten
und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die Abwesenheit
des Studenten von der Hochschule bedingt ist.
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Versicherungspflicht
Auf die Studierenden im Praxissemester findet 8 165 Abs. 1 Nr. 5 RVO
Anwendung. Soweit für die Praxis-Studenten bei Beginn des Praxis-Studiensemesters
Anspruch auf Familienkrankenpflege besteht, sind sie
Jemäß 8 175 Nr. 3 RVO von der Krankenversicherungspflicht befreit
(Einkommensgrenze).
Jnfallversicherung besteht kraft
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39 Nr. 14C, ©
DC