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Der Studienbericht ist bei dem mit der Betreuung des Praxis-Studiensemesters-Beauftragten
des Fachbereichs einzureichen, der über die erfolgreiche
Ableistung des Praxis-Studiensemesters nach Rücksprache mit dem
betreuenden Professor/Lehrbeauftragten und unter Beachtung von & 18
eine Bescheinigung ausstellt.
5 18
Praxisbegleitende Lehrveranstaltungen
Der Fachbereich führt innerhalb des Praxis-Studiensemesters praxisbegleitende
Lehrveranstaltungen durch. Sie werden von Professoren und
Lehrbeauftragten des Fachbereichs gestaltet und finden als eintägige
Blockveranstaltung jeweils einmal in den Monaten November, Dezember,
Januar, Mai, Juni und Juli statt. Die Veranstaltungen dienen dazu, die in
der Praxis erworbenen Kenntnisse und Erfahrungen zu reflektieren und die
erarbeiteten Problemlösungen zu diskutieren. Die Praxis-Studenten sind
zur Teilnahme an den Lehrveranstaltungen verpflichtet.
8 19
Anerkennung des Praxis-Studiensemesters
Zur Anerkennung des Praxis-Studiensemesters müssen folgende Voraussetzungen
erfüllt sein:
Durchgehende Anwesenheit am Praxis-Studienplatz und erfolgreiche
Mitarbeit im betreuenden Unternehmen in dem in 8 12 festgelegten
Zeitraum. Das wird u. a. durch eine entsprechende Bescheinigung des
betreuenden Unternehmens nachgewiesen, die der Praxis-Student vorzulegen
hat. Eine Anerkennung kann nicht erfolgen, wenn das betreuende
Unternehmen den Studienvertrag aus Gründen gekündigt hat, die
der Praxis-Student zu vertreten hat.
- Rechtzeitige Abgabe des Studienberichts und dessen Anerkennung.
- Erfolgreiche Teilnahme an den praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen.
Der Erfolg des Praxis-Studiensemesters wird durch die Bescheinigung
nach 8 17 festgestellt.
8 20
Beauftragte für das Praxis-Studiensemester
Die organisatorische Betreuung des Praxis-Studiensemesters erfolgt
durch einen im Fachbereich Elektrotechnik tätigen Elektroingenieur mit