(2) Der Antrag muß das Fachgebiet bezeichnen, für das die Venia legendi
arstrebt wird.
(3) Dem Antrag sind beizufügen:
1. eine Darstellung des Lebenslaufes und insbesondere des wissenschaftlichen
Werdeganges des Bewerbers/der Bewerberin;
2. der Nachweis über die Erfüllung der in 8 3 Abs. 1 Nr. 2 genannten
Voraussetzung im Original oder in öffentlich beglaubigter Abschrift;
3. ein Exemplar der Dissertation;
4. ein Verzeichnis sämtlicher wissenschaftlicher Veröffentlichungen des
Bewerbers/der Bewerberin;
5. ein Verzeichnis der bisher von dem Bewerber/der Bewerberin abgehaltenen
Lehrveranstaltungen;
5. sechs maschinengeschriebene oder gedruckte, geheftete oder gebundene
und paginierte Exemplare der Habilitationsschrift oder der
Schriften nach $& 1 Abs. 2 Satz 2;
7. drei Themenvorschläge für das Kolloquium mit kurzer Erläuterung;
8. eine Erklärung des Bewerbers/der Bewerberin darüber, ob und gegebenenfalls
wann und wo er/sie bereits einen Antrag auf Eröffnung eines
Habilitationsverfahrens gestellt hat.
(4) Der Dekan/die Dekanin kann für kostspieliges Bild,- Karten- oder
Notenmaterial sowie für handschriftliche Texte in fremdem Schriftbild auf
Antrag des Bewerbers/der Bewerberin die Vorlage in einfacher Ausfertigung
zulassen.
(5) Der Habilitationsantrag kann zurückgezogen werden, solange dem
Bewerber/der Bewerberin noch kein Bescheid über die Eröffnung des
Habilitationsverfahrens zugestellt worden ist. Es gilt der Poststempel der
Zustellung. Der Habilitationsantrag gilt in diesem Falle als nicht gestellt.
Wird der Habilitationsantrag nach der Eröffnung des HabilitationsverfFahrens
zurückgezogen, So gilt er als abgelehnt.
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Eröffnung des Habilitationsverfahrens
(1) Nach Eingang des Habilitationsantrages beauftragt der Dekan/die
Dekanin einen Professor, eine Professorin oder mehrere Professoren/
Professorinnen des Fachgebietes, für das die Venia legendi erstrebt wird,
dem Großen Fakultätsrat über den Bewerber/die Bewerberin, über seine/
ihre wissenschaftlichen Arbeiten und über die für das Kolloquium vorgeschlagenen
Themen zu berichten.