Full text : 1998 (0042)

Privatdozenten und Privatdozentinnen sowie die außerplanmäßigen Professoren
 und Professorinnen der Philosophischen Fakultät können an den
Sitzungen des Großen Fakultätsrates ohne Stimmrecht teilnehmen, soweit
Tagesordnungspunkte behandelt werden, die ein Habilitationsverfahren
betreffen.

(3) Abstimmungen über Eröffnung und Fortsetzung des Habilitationsverfahrens
 sowie über die Verleihung der Venia legendi finden offen statt;
Enthaltungen sind unzulässig.

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Zulassungsvoraussetzungen

(1) Die Eröffnung eines Habilitationsverfahrens setzt voraus
1. einen Habilitationsantrag nach $ 4;
2. den Besitz des Grades des Doktors der Philosophie oder eines im Hinblick
 auf die erstrebte Venia legendi gleich zu wertenden Doktorgrades
oder ausländischen akademischen Grades;
3. das Vorliegen von veröffentlichten oder zur Veröffentlichung angenommenen
 wissenschaftlichen Abhandlungen in dem Fachgebiet, für das
die Venia legendi erstrebt wird, außer der Dissertation und den Schriften
nach 8 1 Abs. 2 Satz 2.

Über die Gleichwertigkeit nach Nr. 2 entscheidet der Große Fakultätsrat.
Die Entscheidung ist bereits vor der Entscheidung über die Eröffnung des
Habilitationsverfahrens nach 8 5 zu treffen.

(2) Ein Habilitationsverfahren kann auch für ein Fachgebiet, das im Bereich
der Philosophischen Fakultät nicht durch ein Mitglied der Gruppe der
Professoren und Professorinnen vertreten ist, dann eröffnet werden, wenn
dieses Fachgebiet in den Bereich der Philosophischen Fakultät gehört und
der Große Fakultätsrat in der Lage ist, zur Begutachtung der Habilitationsschrift
 gemäß 8 7 Abs. 1 und 2 mindestens zwei Gutachter/Gutachterinnen
aus der Gruppe der Professoren und Professorinnen der Fachbereiche der
Philosophischen Fakultät zu bestellen, die aus dem engeren Umkreis des
Fachgebietes gewählt werden sollen, für das die Venia legendi erstrebt
wird. Ein Beschluß hierüber ist bereits vor der Entscheidung über die
Eröffnung des Habilitationsverfahrens nach 8 5 zu fassen.

54
Habilitationsantrag

(1) Der Habilitationsantrag ist schriftlich bei dem Dekan/der Dekanin der
Philosophischen Fakultät zu stellen.
            
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