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Ordnung zur Änderung
der Studien- und Prüfungsordnung für den
Diplom-Studiengang des Fachbereichs Bauingenieurwesen
(Bl)
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Vom 18.02.1998
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat aufgrund
von 8 56 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes (Fachhochschulgesetz — FhG): vom 15. Mai
1991 (Amtsbl. S. 818), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes Nr.
1371 zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
vom 24. April 1996 (Amtsbl. S. 631) folgende Ordnung zur Änderung der
Studien- und Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang des Fachbereichs
Bauingenieurwesen (Bl) der Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes (HTWdS) vom 05.02.1997 (Dienstbl. der Hochschulen des
Saarlandes Nr. 8 vom 21. April 1997, S. 44) beschlossen, die nach Zustimmung
durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit
veröffentlicht wird.
Artikel 1
Die Studien- und Prüfungsordnung für den Diplom-Studiengang des Fachbereichs
BI der HTWdS wird wie folgt geändert:
1. Studienordnung
S 11 — Dauer
Abs. (1) wird wie folgt gefaßt:
‚Voraussetzungen für die Zulassung zum Praxissemester ist die bestandene
Vorprüfung und der erfolgreiche Abschluß von drei Pflichtfächern des
2, Studienjahres sowie von. 3 im Seminar Bauwesen angefertigten
Studienarbeiten des 2. Studienjahres.“
Nach Abs. (2) wird folgender Satz angefügt:
‚Die obigen praxisbegleitenden Lehrveranstaltungen beinhalten ein Studium
von maximal 4 Semesterwochenstunden.“