"6,
S 8 Diplomarbeit — Abs. (1) Satz 3 und Satz 5 werden gefaßt wie folgt:
‚Den Studierenden ist Gelegenheit zu geben, zur Auswahl des Betreuers
und zum Thema Vorschläge zu unterbreiten.“
‚Auf Antrag sorgt der Prüfungsausschuß dafür, daß die Studierenden ein
Thema für ihre Diplomarbeit erhalten.“
Abs. (3) bis Abs. (7) werden neu gestaltet wie folgt:
‚(3) Die Diplomarbeit kann in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule
ausgeführt werden.
(4) Die Bearbeitungszeit für die Diplomarbeit beträgt 3 Monate. Wird die
Diplomarbeit zeitgleich mit Lehrveranstaltungen oder wird sie in einer
Einrichtung außerhalb der Fachhochschule durchgeführt, was insbesondere
gegeben ist, wenn sie während der Praxisphase angefertigt wird, so
kann die Bearbeitungszeit 6 Monate betragen.
(5) Auf begründeten Antrag der Studierenden kann der Prüfungsausschuß
eine Nachfrist bis zu vier Wochen gewähren.
(6) Bei Abgabe der Diplomarbeit haben die Studierenden schriftlich zu versichern,
daß die Arbeit selbständig verfaßt wurde und keine anderen als
die angegebenen Hilfsmittel benutzt wurden. Die Studierenden haben
außerdem anzugeben, ob sie das Thema bzw. die Arbeit in gleicher oder
ähnlicher Form bereits an anderer Stelle vorgelegt haben.
(7) Die Studierenden haben der Diplomarbeit ein Verzeichnis der von ihnen
benutzten Hilfsmittel beizufügen. Alle Ausführungen, die wörtlich oder sinngemäß
Veröffentlichungen oder anderen Quellen entnommen wurden, sind
eindeutig als solche zu kennzeichnen.“
8 9 Durchführung der Prüfungen — Abs. (1) Satz 1 wird gefaßt wie folgt:
‚Je nach Art des Studiengangs können Vor- und Abschlußprüfung in
Abschnitte geteilt werden.“
Es werden neu hinzu gefügt die Absätze:
‚(5) Fachprüfungen werden studienbegleitend abgelegt.
(6) Mit der Immatrikulation gelten alle Studierenden zu den jeweils zweiten
im Studienverlauf möglichen Prüfungen des Grundstudiums als angemeldet.
(7) Studierende im Hauptstudium gelten mit der Prüfungsteilnahme als
angemeldet. Spätestens für die zweiten im Studienverlauf möglichen
Prüfungen des Hauptstudiums nach Abschluß der Vorprüfung sind sie
angemeldet.