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Ordnung zur Änderung
der Prüfungsordnung für den
Deutsch-Französischen Studiengang
— Fachbereich Elektrotechnik —
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Vom 18.02.1998
Die Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat aufgrund
von & 56 Abs. 2 des Gesetzes über die Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes (Fachhochschulgesetz — FhG) vom 15. Mai
1991 (Amtsbl. S. 818), zuletzt geändert durch Artikel 7 des Gesetzes Nr.
1371 zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
vom 24. April 1996 (Amtsbl. S. 631) folgende Ordnung zur Änderung der
Prüfungsordnung für den Deutsch-Französischen Studiengang — Fachbereich
Elektrotechnik — der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarandes
in der Fassung der Bekanntmachung vom 15. März 1995 (Dienstbl
der Hochschulen des Saarlandes Nr. 13 vom 01. April 1996, S. 92) beschlossen,
die nach Zustimmung durch das Ministerium für Bildung, Kultur
und Wissenschaft hiermit veröffentlicht wird.
Artikel 1
Die Prüfungsordnung für den Deutsch-Französischen Studiengang -
Fachbereich Elektrotechnik — der Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes wird wie folgt geändert:
Prüfungsordnung
Inhaltsübersicht - & 12 Prüfungswiederholungen wird ergänzt durch:
‚/Freiversuch“
Inhaltsübersicht - 8 21 wird gefaßt wie folgt:
‚Ungültigkeit der Vorprüfung und der Hauptprüfung‘
$ 4 Zulassungsverfahren — Abs. (1) Buchstabe c) wird gefaßt wie folgt:
‚für den Teil II der Hauptprüfung die bestandene Vorprüfung,“
S 7 Prüfungsfächer — Abs, (2) Satz 1 wird gefaßt wie folgt:
‚Prüfungsfächer des Hauptstudiums sind alle Pflichtfächer und die vorgeschriebene
Mindestzahl von Wahlpflichtfächern des Hauptstudiums.“