Full text : 1998 (0042)

A

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Aufgaben

(1) Die Studierendenschaft nimmt die hochschulpolitischen, sozialen, kulturellen
 und sportlichen sowie die wirtschaftlichen Belange der Studierenden
 der HTWdS selbständig wahr.

(2) Die Studierendenschaft pflegt die regionalen, überregionalen und internationalen
 Studierendenbeziehungen.

(3) Die Studierendenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.

(4) Sie vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der HTWdS, der
Öffentlichkeit und den staatlichen Institutionen.

(5) Sie fördert das verantwortliche Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen
 und sozialen Rechtsstaat.

(6) Sie unterstützt die Arbeit der studentischen M‘tglieder in den Selbstverwaltungsgremien
 der HTWdS.

(7) Sie vertritt besondere Interessen der ausländischen Studierenden und
fördert deren kulturelle Identität.

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Rechte und Pflichten der Mitglieder

(1) Die Studierenden haben das Recht, in der studentischen Selbstverwaltung
 mitzuarbeiten und an allen Sitzungen der Gremien der Studierendenschaft
 teilzunehmen.
(2) Die Studierenden besitzen das aktive und das passive Wahlrecht.
(3) Den Studierenden kann in den Organen der Studierendenschaft Rederecht
 eingeräumt werden.

(4) Die Studierenden haben die Pflicht, Beiträge nach Maßgabe der Beitragsordnung
 zu entrichten.

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Beiträge, Mittelverwendurg
(1) Die Studierendenschaft erhebt zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Beiträge.
Näheres regelt die Beitragsordnung.

(2) Mittel der Studierendenschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet werden.
            
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