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Aufgaben
(1) Die Studierendenschaft nimmt die hochschulpolitischen, sozialen, kulturellen
und sportlichen sowie die wirtschaftlichen Belange der Studierenden
der HTWdS selbständig wahr.
(2) Die Studierendenschaft pflegt die regionalen, überregionalen und internationalen
Studierendenbeziehungen.
(3) Die Studierendenschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster
Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
(4) Sie vertritt die Interessen der Studierenden gegenüber der HTWdS, der
Öffentlichkeit und den staatlichen Institutionen.
(5) Sie fördert das verantwortliche Handeln in einem freiheitlichen, demokratischen
und sozialen Rechtsstaat.
(6) Sie unterstützt die Arbeit der studentischen M‘tglieder in den Selbstverwaltungsgremien
der HTWdS.
(7) Sie vertritt besondere Interessen der ausländischen Studierenden und
fördert deren kulturelle Identität.
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Rechte und Pflichten der Mitglieder
(1) Die Studierenden haben das Recht, in der studentischen Selbstverwaltung
mitzuarbeiten und an allen Sitzungen der Gremien der Studierendenschaft
teilzunehmen.
(2) Die Studierenden besitzen das aktive und das passive Wahlrecht.
(3) Den Studierenden kann in den Organen der Studierendenschaft Rederecht
eingeräumt werden.
(4) Die Studierenden haben die Pflicht, Beiträge nach Maßgabe der Beitragsordnung
zu entrichten.
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Beiträge, Mittelverwendurg
(1) Die Studierendenschaft erhebt zur Erfüllung Ihrer Aufgaben Beiträge.
Näheres regelt die Beitragsordnung.
(2) Mittel der Studierendenschaft dürfen nur für satzungsmäßige Zwecke
verwendet werden.