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Ordnung zur Änderung der Promotionsordnung
der Technischen Fakultät der Universität des Saarlandes
Vom 11. November 1998
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von & 93 des Gesetzes Nr.
1242 über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) vom
8. März 1989 (Amtsblatt Seite 609), zuletzt geändert durch das Gesetz Nr.
1371 zur Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern
vom 14. April 1996 (Amtsblatt Seite 623), folgende Ordnung zur Änderung
der Promotionsordnung der Technischen Fakultät der Universität des
Saarlandes vom 12. Juli 1995 (Dienstblatt Seite 730) erlassen, die nach
Zustimmung durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft
hiermit verkündet wird.
Artikel 1
Die Promotionsordnung der Technischen Fakultät wird wie folgt geändert:
1. Nach 8 8 Abs. 4 wird folgender Absatz 5 eingefügt: ;
(5) Der Promotionsausschuss kann auf Antrag gestatten, dass in
Vortrag und Kolloquium auch die englische Sprache verwendet wird.”
2. Die bisherigen Absätze 5 bis 8 werden die Absätze 6 bis 9.
Artikel 2
Diese Ordnung tritt in Kraft am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes.
Saarbrücken, 10. Dezember 1998
Der Universitätspräsident
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn