Full text : 1998 (0042)

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B. Sachgerechte Entsorgung
Eine Entsorgungsrichtlinie für die Hochschule für Technik und Wirtschaft
wird noch erarbeitet.

Unabhängig davon gilt: Stoffe die Gefahren für Mensch und Umwelt darstellen
 gehören häufig zu besonders überwachungspflichtigen Abfällen
und sind entsprechend den entsprechenden gesetzlichen Regeln und
Verordnungen und Vorschriften (Kreislaufwirtschaftsgesetz, TA-Abfall, länderspezifische
 Regelungen, Gefahrgutverordnung Straße usw.) zu entsorgen
 und zu transportieren.

9. Inkrafttreten

Diese Richtlinie tritt am Tage nach der Veröffentlichung im Dienstblatt der
Hochschulen in Kraft.

Saarbrücken, den 30. September 1998

Der Rektor
Prof. Rudolf Warnking
            
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