Full text : 1998 (0042)

301 —

(2) Promotionsverfahren, die bei Inkrafttreten dieser Ordnung anhängig
sind, werden auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden nach den
Bestimmungen dieser Ordnung durchgeführt.

(3) In jedem Fall ist die Erklärung nach Anlage 1 vorz.

acen.

Saarbrücken, 21. Oktober 1998

Der Universitätspräsident:
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn

Anlage 1

Erklärung

Hiermit erkläre ich, daß ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne
Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Die
aus anderen Quellen oder indirekt übernommenen Daten und Konzepte
sind unter Angabe der Quelle gekennzeichnet.

Die Arbeit wurde bisher weder im In- noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher
 Form in anderen Prüfungsverfahren vorgelegt.

Ort, Datum

(Unterschrift)
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.