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(2) Promotionsverfahren, die bei Inkrafttreten dieser Ordnung anhängig
sind, werden auf Antrag der Doktorandin oder des Doktoranden nach den
Bestimmungen dieser Ordnung durchgeführt.
(3) In jedem Fall ist die Erklärung nach Anlage 1 vorz.
acen.
Saarbrücken, 21. Oktober 1998
Der Universitätspräsident:
Univ.-Prof. Dr. jur. G. Hönn
Anlage 1
Erklärung
Hiermit erkläre ich, daß ich die vorliegende Arbeit selbständig und ohne
Benutzung anderer als der angegebenen Hilfsmittel angefertigt habe. Die
aus anderen Quellen oder indirekt übernommenen Daten und Konzepte
sind unter Angabe der Quelle gekennzeichnet.
Die Arbeit wurde bisher weder im In- noch im Ausland in gleicher oder ähnlicher
Form in anderen Prüfungsverfahren vorgelegt.
Ort, Datum
(Unterschrift)