Full text : 1998 (0042)

22 —

Doktorin bzw. eines Doktors der Naturwissenschaften oder stellt eine
Bewerberin oder ein Bewerber, die nicht Diplom-Ingenieurin bzw. der nicht
Diplom-Ingenieur ist, den Antrag auf Verleihung des Grades einer Doktorin
bzw. eines Doktors der Ingenieurwissenschaften, so ist diesem Antrag eine
Stellungnahme einer entsprechend ausgewiesenen Universitätsprofessorin
 oder eines entsprechend ausgewiesenen Universitätsprofessors der
Fakultät beizufügen. Über den Antrag entscheidet der Promotionsausschuß.


(8) Über die Aufnahme in die Promotionsliste entscheidet die Dekanin oder
der Dekan oder auf ihren bzw. seinen Antrag hin der Promotionsausschuß.
Die Entscheidung wird der Bewerberin oder dem Bewerber schriftlich mitgeteilt.
 Sie enthält im Falle der Ablehnung auch die Entscheidungsgründe
und eine Rechtsmittelbelehrung.

54
Dissertation

(1) Die Dissertation muß einen selbständig erarbeiteten und angemessen
formulierten Beitrag der Doktorandin oder des Doktoranden zur wissenschaftlichen
 Forschung darstellen, der nach Gegenstand oder Methode
einem in der Fakultät vertretenen Fachgebiet zuzuordnen ist.

(2) Eine Abhandlung, welche die Doktorandin oder der Doktorand in einem
anderen Verfahren zum Erlangen eines Doktorgrades eingereicht hat,
kann nicht als Dissertation vorgelegt werden.

(3) Die Dissertation soll in deutscher oder englischer Sprache verfaßt sein.
Der Promotionsausschuß kann auf Antrag der Doktorandin oder des
Doktoranden gestatten, die Dissertation in einer anderen Sprache vorzulegen.
 Wird die Dissertation in einer anderen als der deutschen Sprache vorgelegt,
 ist nachzuweisen, daß die Doktorandin oder der Doktorand die
Sprache, in der die Dissertation verfaßt ist, hinreichend beherrscht. Die
Dissertation muß in jedem Falle eine ausführliche Zusammenfassung (ca.
2 Seiten) in deutscher Sprache enthalten.

d

5

Eröffnung des Promotionsverfahrens

(1) Die Eröffnung des Promotionsverfahrens ist schriftlich bei der Fakultät
zu beantragen. Sie setzt die Aufnahme in die Promotionsliste der Fakultät
voraus. Dem Antrag sind beizufügen:
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.